Eutin – Der Kreis Ostholstein hat eine Allgemeinverfügung zur Anordnung von Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in fleisch-, geflügelfleisch- oder fischverarbeitenden Betrieben zum Zwecke der Bekämpfung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Ostholstein erlassen.
Sie gilt seit gestern (16.1.) in fleisch-, geflügelfleisch- oder fischverarbeitenden Betrieben, in denen
a) mehr als 100 Beschäftigte einschließlich Leiharbeitnehmerinnen beziehungsweise Leiharbeitnehmer oder Beschäftigte eines Werkunternehmers tätig sind
oder
b) in denen mehr als 30 % der dort tätigen Personen Leiharbeitnehmerinnen beziehungsweise Leiharbeitnehmer oder Beschäftigte eines Werkunternehmers sind.
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