Scharbeutz – Der Kreis Ostholstein hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerken in bestimmten öffentlichen Bereichen erlassen. Danach ist es zu Silvester und Neujahr verboten, Feuerwerkskörper in bestimmten Bereichen abzubrennen – so zum Beispiel im Bereich der Seebrücken und Seebrückenvorplätze von Scharbeutz und Haffkrug, im Kurpark Scharbeutz und im Haffwiesenpark in Haffkrug sowie im kompletten Strandbereich von der Ostseetherme bis zur Ortsgrenze Sierksdorf.
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Und das ist die komplette Allgemeinverfügung