Lübeck – Aufgrund der verschärften Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie begrenzt die Hansestadt Lübeck ihre Serviceleistungen auf zwingend notwendige Termine. Kundentermine vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 entfallen.
Ordnungsamt
Alle Bürgerservicebüros sowie die Ausländerbehörde und die Kfz–Zulassungsstelle schließen vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021. Alle bereits für diesen Zeitraum vereinbarten Termine müssen leider ausfallen. Die Kunden erhalten eine direkte Mitteilung durch das Ordnungsamt. Einzig Notfalltermine, da ansonsten eine unmittelbare persönliche oder wirtschaftliche Gefährdungslage für die jeweilige Person droht, können auf Anfrage telefonisch unter der Rufnummer 0451-115 oder per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de vereinbart werden.
Soziale Sicherung
Alle Serviceeinheiten des Bereichs Soziale Sicherung schließen vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021. Alle bereits für diesen Zeitraum vereinbarten Termine (Grundsicherung für Ältere/Erwerbsgeminderte, Wohngeld, Wohnberechtigung/Wohnungsvermittlung, Asylbewerberleistungen und Bafög etc.) müssen leider ausfallen. Die Kunden erhalten eine direkte Mitteilung der sachbearbeitenden Stelle. Einzig Notfalltermine, da ansonsten eine unmittelbare persönliche oder wirtschaftliche Gefährdungslage für die jeweilige Person droht, können auf Anfrage telefonisch unter der Rufnummer 0451-115 oder per E-Mail an soziale-sicherung@luebeck.de vereinbart werden.
Trauungen
An einer Trauung im Standesamt Lübeck (Lindesche Villa) können außer dem Brautpaar gegebenenfalls lediglich ein Fotograf und/oder ein Dolmetscher teilnehmen. Vor dem Standesamt können sich anlässlich der Zeremonie maximal 5 Personen aus zwei Haushalten aufhalten. Leider ist weiterhin der Garten und damit das beliebte Fotomotiv der sogenannten „Hochzeitstreppe“ geschlossen.
VHS
Die VHS Lübeck stellt den Präsenzunterricht ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, nun für alle Kurse ein. Nach derzeitigem Stand können Kurse frühestens ab Mittwoch, 13. Januar 2021, fortgesetzt werden.
Die Angebote zur Lernförderung finden weiterhin statt, sofern auch Schulunterricht und Nachmittagsbetreuung an den jeweiligen Schulen mit Notbetreuung stattfinden.
Die VHS-Geschäftsstelle in der Hüxstraße und die Beratungsstellen für Deutsch am Falkenplatz und in der August-Bebel-Straße bleiben vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich 8. Januar 2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die VHS ist weiterhin per E-Mail an vhs@luebeck.de und telefonisch unter 0451-1224021 erreichbar bis zum 18. Dezember 2020 sowie wieder ab dem 7. Januar 2021.
Entsorgungsbetriebe
Die Wertstoffhöfe sind bis auf weiteres unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandregeln geöffnet. Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Homepage unter www.entsorgung.luebeck.de veröffentlicht. Angemeldete Sperrmüll-Abfuhr wird weiterhin aufrechterhalten.
Wohnberatung
Die ergänzenden Sprechstunden rund um das Thema „Älter werden in Lübeck“ in den Ausstellungsräumen der Wohnberatung ‚Wohnen im Alter‘ werden aus aktuellem Anlass bis voraussichtlich 10. Januar ruhen. Telefonische Auskünfte und Beratungen über alternsgerechte Maßnahmen zur Wohnraumanpassung durch zertifizierte Wohnberater können unter der Rufnummer 0451-98950810 oder per E-Mail an info@wohnberatung-luebeck.de weiterhin eingeholt werden.
Erstberatung für Menschen mit Behinderung
Die donnerstags von 9.30 bis 11.30 Uhr im Verwaltungszentrum stattfindende Erstberatung im Rahmen der offenen Sprechstunde fällt bis zum 10.1.2021 aus. Gerne können sich Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen bezüglich einer Erstberatung an folgende Telefonnummer wenden 0451-122-4536 oder eine Mail mit dem Betreff Erstberatung an sozialpaedagogische-egh@luebeck.de oder eingliederungshilfe@luebeck.de schicken.
Spielplätze
bleiben geöffnet – es gilt bei der Nutzung folgende Regelungen zu beachten:
• Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen den Kinderspielplatz nicht betreten.
• Ansammlungen von Erwachsenen und Jugendlichen sind untersagt.
• Alle Personen haben auf dem Kinderspielplatz den Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Das Mindestabstandgebot gilt nicht für Sorgeberechtigte/ Aufsichtspersonen gegenüber dem eigenen Kind. Sie sind dafür verantwortlich, dass das Kind den Mindestabstand zu anderen Personen einhält.
• Die Nutzung von Spielgeräten hat nacheinander zu erfolgen, sofern nicht der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann.
Ebenfalls werden folgende städtische Einrichtungen gemäß der Verordnung des Landes Schleswig- Holstein vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen:
• die Zentralbibliothek sowie die Stadtteilbibliotheken – Leihfristen für Medien sind während der Schließzeit ausgesetzt, sodass keine zusätzlichen Säumnis-und Mahngebühren entstehen. Die Medien können aber jederzeit über den Briefkasten der Zentralbibliothek in der Hundestraße zurückgegeben werden. Die Laufzeit der Leseausweise wird automatisch um sechs Wochen verlängert. Das attraktive Online-Angebot inklusive eBook-Ausleihe steht jederzeit im Internet unter www.luebeck.de/stadtbibliothek zur Verfügung.
• das Archiv der Hansestadt Lübeck inklusive Lesesaal.
• alle städtischen Sportstätten (Sporthallen und Sportanlagen) inkl. Sportzentrum Falkenwiese, die Skaterbahn Kanalstraße sowie alle Bolzplätze sind vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen.
• Die Ausgabe von Fischereischeinen wird bis auf weiteres ausgesetzt.
• Die Schulen sind geschlossen. Es wird ein Distanzlernangebot geben. Für Kinder aus den Jahrgangsstufen 1-7, die ein Elternteil haben, welches in der kritischen Infrastruktur arbeitet, oder alleinerziehend ist und wenn keine Alternativbetreuung möglich ist, wird eine Notbetreuung angeboten. Diese Notbetreuung erfolgt in den festen Gruppen, in denen die Schüler auch bisher schon zusammen waren. Dies gilt auch für die Notbetreuung in den Ganztagsangeboten an den Schulen.
• Die städtischen Kindertagesstätten lediglich im Rahmen der Notbetreuung geöffnet. Diese können Familien nutzen, in denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet oder alleinerziehend und berufstätig ist, sofern keine Alternativbetreuung möglich ist. Berechtigt sind ebenfalls Kinder auf Anweisung des Jugendamtes.
• Die Kindertagespflege kann mit bis zu 5 Kindern weiterhin im gewohnten Rahmen durchgeführt werden, auf eine Notbetreuung beschränkt oder eingestellt werden. Die Entscheidung obliegt dem Anbieter.
Der Publikumsverkehr in den sonstigen kommunalen Einrichtungen wie Ordnungs- Jugend- und Standesamt, in den Bereichen Soziale Sicherung, Buchhaltung und Finanzen, Haushalt und Steuerung sowie Bürgermeistermeisterkanzlei wird vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 eingeschränkt: Zutritt ist nur zulässig, wenn der Publikumskontakt mit der Verwaltung unabweisbar ist und eine vorherige Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0451- 115 erfolgt ist. Ohne vorherige Terminvereinbarung ist eine Dienstleistung nicht möglich.
Alle Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sind online abrufbar hier oder unter www.luebeck.de/coronavirus