Lübeck – Im Rahmen der ROADPOL-Aktionswoche „Alkohol, Drogen, Medikamente“ nahm das 2. Polizeirevier am Mittwoch-Nachmittag und -Abend (9.12.) zwei größere Verkehrskontrollen in Lübeck St. Lorenz vor. Die 15 Beamten überprüften insgesamt 147 Fahrzeuge. Es wurden dabei unter anderem drei Fahrten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und eine Fahrt unter Alkoholeinfluss festgestellt.
Zwischen 14 und 22 Uhr überprüften die Einsatzkräfte den Fahrzeugverkehr im Bereich der Einsiedelstraße und der Ziegelstraße. Von den 147 Kontrollierten führten 19 Fahrzeugführer einen freiwilligen Drogenvortest durch. Bei 17 wurde eine freiwillige Atemalkoholmessung vorgenommen. Im Ergebnis fertigten die Beamten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss und drei Anzeigen wegen des Verdachts des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss. Ein Verkehrsteilnehmer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und es wurde eine Strafanzeige wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln gefertigt. Ergänzend dazu stellten die Einsatzkräfte acht Kontrollberichte aufgrund festgestellter Mängel am Fahrzeug oder nicht mitgeführter Papiere aus.
Unter den Kontrollierten befand sich ein alkoholisierter 50-jähriger Lübecker. Er fiel den Beamten in seinem Mazda wegen starken Atemalkoholgeruchs auf. Ein Test bestätigte die Vermutung: Das Messgerät zeigte einen vorläufigen Wert von 1,01 Promille an.
Bei drei weiteren Fahrzeugführern im Alter von 15, 31, und 15 Jahren bestand der Verdacht des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss. Der 31-jährige Lübecker war zum Zeitpunkt der Kontrolle auf einem Elektroleihroller unterwegs, der 41 Jahre junge Lübecker fuhr einen Mazda, der 15-Jährige nutzte ein Kleinkraftrad. Alle vier Verkehrsteilnehmer erwartet unter anderem ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot sowie ein Eintrag von zwei Punkten beim Kraftfahrtbundesamt.
Der 15-jährige Jugendliche wurde von den Polizisten in der Einsiedelstraße bemerkt. Auf dem Kleinkraftrad fahrend versuchte er sich der Kontrolle zu entziehen und flüchtete, jedoch vergeblich. Kurze Zeit später konnte er im Nahbereich der Kontrollstelle gestoppt werden. Es stellte sich heraus, dass das Kleinkraftrad als entwendet registriert war. Neben der Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln muss er sich wegen des Verdachts des Diebstahls und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Die Kontrollen werden fortgesetzt. (PM Polizei)