Lübeck – Die Polizeistation St. Jürgen ermittelt seit Anfang des Jahres gegen einen 49-jährigen Lübecker, der in Verdacht steht, gewerbsmäßig unerlaubt Glücksspiele zu veranstalten. Die Staatsanwaltschaft Lübeck hatte aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Polizei einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt. Am Sonnabend (21.11.) war es dann soweit: Die für die Glücksspielveranstaltungen genutzten Räumlichkeiten unangekündigt von 13 Beamten verschiedener Behörden aufgesucht und durchsucht.
Es wurde eine Pokerrunde auf frischer Tat „erwischt“. In der gemeinsamen Mitteilung der Lübecker Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Lübeck heißt es weiter: „Acht Personen spielten gerade an einem Pokertisch, darunter auch der 49-jährige Tatverdächtige. Auf dem Tisch befanden sich vor jedem Spieler Spielchips und Pokerspielkarten. Unter dem Spieltisch wurde eine Geldbörse mit knapp 3000 Euro gefunden, die einer der Teilnehmer offensichtlich beim polizeilichen Eintreffen dorthin geworfen hatte. Es dürfte sich um die Einsätze der Spieler bei dieser Spielrunde gehandelt haben. Bei zwei weiteren Spielern und in einem an den Spielraum angrenzenden Büroraum wurde weiteres Bargeld aufgefunden.
Insgesamt beläuft sich die Summe des beschlagnahmten Bargeldes auf knapp 20.000 Euro.
Mit Blick auf eine dort angetroffene Mitarbeiterin wurden durch die an den Maßnahmen beteiligten Beamten des Hauptzollamtes Kiel Ermittlungen wegen des Verdachts der sogenannten Schwarzarbeit eingeleitet.
Gewerberechtliche Verstöße wurden dokumentiert und werden von den zuständigen Behörden der Hansestadt Lübeck weiterverfolgt.
Keine der anwesenden Personen trug einen ‘Mund-Nasen-Schutz‘, Abstandsregeln wurden nicht beachtet. Anzeigen wegen diesbezüglicher Ordnungswidrigkeiten werden von dem an der Durchsuchung beteiligten Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes der Hansestadt Lübeck gefertigt.
Bei zwei Personen wurden geringe Mengen Betäubungsmittel gefunden und sichergestellt. Entsprechende Anzeigen werden gefertigt. Bei einem Mann wurde ein Messer sichergestellt, welches noch in waffenrechtlicher Hinsicht überprüft wird.
Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung des 49-jährigen konnten weitere gut 4.000 Bargeld beschlagnahmt werden.
Gegen alle Spieler wurden Strafverfahren wegen Beteiligung an einem nicht genehmigten Glücksspiel gem. § 285 StGB eingeleitet. Da Haftgründe nicht vorlagen, wurden sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.“ (PM StaHL & Pol )