Eutin – Der Kreis Ostholstein hat mit Wirkung ab 5.11.2020 neue Regelungen für die Bereiche im Kreisgebiet festgelegt, in denen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt. Dazu mehr hier
Das Infektionsgeschehen entwickelt sich sehr dynamisch. Gleichzeitig verlangen die Eindämmungs- und Bekämpfungsmaßnahmen den Bürgerinnen und Bürgern viel ab. „Das Infektionsgeschehen ist unter Kontrolle zu bringen, die Belastungen für die Bevölkerung sind dabei so gering wie möglich zu halten. Insofern ist es erforderlich, die Maßnahmen fortwährend an die aktuelle Infektionslage anzupassen. Gleichzeitig sind bestehende Maßnahmen regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen“, heißt es in einer Mitteilung des Kreises Ostholstein.
Hierzu arbeitet der Kreis Ostholstein eng mit den kreisangehörigen Gemeinden und Städten zusammen. Dabei hat sich gezeigt, dass die Bereiche und Zeiten, in denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet wurde, weiter präzisiert werden können.
Der Kreis Ostholstein hat daher seine bestehende Allgemeinverfügung aktualisiert und noch stärker an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Teils wird die Maskenpflicht erweitert, teils verringert. Auf diese Weise können die für die Bevölkerung entstehenden Belastungen begrenzt werden.
„Darüber hinaus sind Einwohnerinnen und Einwohner weiterhin dazu aufgerufen, sich in allen Situationen umsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten, den bestehenden Empfehlungen und Vorgaben zu folgen, soziale Kontakte soweit wie möglich einzuschränken und sich insbesondere an die AHA-L-Regel zu halten (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften). Die Pandemie kann nur überwunden werden, indem wir alle an einem Strang ziehen“, bittet Landrat Reinhard Sager.(PM Kreis OH)