Haftbefehl wegen Mordverdacht

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Lübeck – Im Fall des Tötungsdelikts in Grönwohld hat das Amtsgericht Lübeck auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Sonntag (25.10.) Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Mordes gegen einen 21-jährigen Grönwohlder erlassen.

Wie die Lübecker Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Lübeck in einer gemeinsamen Medien-Information weiter mitteilen, wurde am Donnerstag (22.10.) auf einem Spielplatz in Grönwohld der Leichnam eines 22 Jahre alten, aus der Gemeinde stammenden Mannes gefunden, der mutmaßlich Opfer eines Tötungsdelikts geworden ist.

Der Beschuldigte – ein Bekannter des Opfers – war nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis am Abend des 22.10. für 22 Uhr mit dem Getöteten auf dem betreffenden Spielplatz verabredet gewesen. Beide standen offenbar in geschäftlicher Verbindung, wobei deren genaue Natur noch der weiteren Ermittlung bedarf.

Es besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte das arg- und wehrlose Opfer auf dem Spielplatz von hinten mit einem Messer angegriffen hat. Mehrere Anwohner hatten kurz nach 22 Uhr Schreie aus Richtung des Spielplatzes gehört. Im Rahmen der Leichenöffnung wurde eine Vielzahl von Stichverletzungen im Bereich des Rückens festgestellt. Das Opfer verstarb infolge Verblutens.

Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten wurden verschiedene Messer festgestellt, ob die Tatwaffe darunter ist, müssen die kriminaltechnischen Untersuchungen zeigen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Lübeck am späten Nachmittag des 25.10. Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des heimtückisch begangenen Mordes gegen den Beschuldigten erlassen. Dieser hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, als Beschuldigter keine Angaben zu dem Tatvorwurf zu machen. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Lübeck gebracht.

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