Eutin – In der Holstenstraße auf Höhe der Kindertagesstätte Spatzennest gilt demnächst gemäß Ausschilderung eine geänderte Parkregelung. Vor der Kita wird ein absolutes Parkverbot angeordnet. Daran schließt sich ein Bereich von 25 m an, in dem eine halbe Stunde mit Parkscheibe geparkt werden darf.
Diese Maßnahmen wurden in Absprache mit den zuständigen Verkehrsbehörden getroffen und sollen die Holstenstraße im Bereich des Kindergartens sicherer für alle Verkehrsteilnehmer machen. Durch die parkenden Fahrzeuge vor dem Kindergarten war es in der Vergangenheit wiederholt zu gefährlichen Situationen gekommen. (PM)