Kiel – In Schleswig-Holstein gilt ab heute (24.8.) eine Maskenpflicht an Schulen. Schüler und Lehrer müssen auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen – auch Schüler vor Vollendung ihres 6. Lebensjahres. Die Verordnung hat die Landesregierung am Sonnabend erlassen. Bildungsministerin Karin Prien: „Wo immer ich mich auf dem Schulgelände bewege und nicht ausgeschlossen ist, dass mir eine Person aus einer anderen Kohorte begegnet und der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, muss die Maske aufgesetzt werden.“
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist für alle Pflicht auf dem Gelände der Schulen – neben Schülern und Lehrern auch für sonstige an der Schule tätige Personen, Eltern und Handwerker.
Sie gilt bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes, sofern die Schüler nicht Sport ausüben oder einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb der eigenen Kohorte einhalten.
Die Verordnung gilt seit heute (24. August) für alle allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen, Förderzentren, Ergänzungs- und Ersatzschulen sowie die Schulen der dänischen Minderheit. Die Verordnung gilt auch für außerschulische Bildungsangebote und Angebote der offenen Ganztagsschule und Horte.