Lübeck – Zwei Lokal ohne Hygienekonzept mussten geschlossen werden, einer dritten Gaststätte ohne Hygienekonzept wurde nur noch der Außer-Haus-Verkauf zugebilligt; gegen sechs Betreiber der insgesamt sieben kontrollierten Gaststätten im Lübecker Stadtgebiet wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Das ist ein Ergebnis gemeinsamer Kontrollen von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst am 24.7. und 25.7. in der Hansestadt.
Ein Schwerpunkt der Kontrollen waren Drehbrückenplatz und Clemesstraße. Ziel des Einsatzes war, die Einhaltung der Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck zu kontrollieren. Im Zusammenhang mit diesem Einsatz wurden am Sonnabend auch bei insgesamt sieben Gaststätten im Lübecker Stadtgebiet Gewerbekontrollen durchgeführt.
Da die Besucherzahl der Clemensstraße im Verlauf der Samstagnacht die genehmigte Begrenzung auf 55 Personen überschritten hatte, erfolgte durch die Ordnungskräfte eine entsprechende Ansprache. Die Aufforderung an die überzähligen Personen den Bereich zu verlassen wurde befolgt.
Am Drehbrückenvorplatz verhielt sich die große Mehrheit der anwesenden Personen vollkommen friedlich. Insgesamt musste gegenüber drei Besuchern im Laufe der Nacht jedoch ein Platzverweis ausgesprochen werden, der von zwei dieser Personen auch befolgt wurde. Eine dritte Person, die auch dem nochmaligen Platzverweis nicht nachkam, wurde gegen 1.30 Uhr dem Zentralgewahrsam Lübeck zugeführt. (PM Pol)