Eutin – Von heute (15.7.) an gelten auf den öffentlichen Parkplätzen neue Tarife. Die vorhandenen acht Parkuhren wurden inzwischen entsprechend umgestellt.
Damit wird die neue Parkgebührenverordnung sukzessive umgesetzt. Die Innenstadtparkplätze werden von 8 bis 16 Uhr bewirtschaftet. Von 16 Uhr an ist das Parken auf diesen Flächen frei. Ebenso darf am Sonnabend und Sonntag in der Innenstadt frei geparkt werden.
Die Gebühren sind nach wie vor moderat mit 50 Cent pro halber Stunde. Das Tagesticket kostet 6 Euro. Die Kurzzeitparkertaste bietet nach wie vor 15 Minuten freies Parken.
Die Regelung gilt hier: Berliner Platz, Segenhörn, Lübecker Straße, Stolbergstraße, Stadtgraben, Am Ihlpool.
Weitere 10 Parkautomaten sind bestellt und werden in den nächsten Wochen angeliefert und im Innenstadtgebiet (Jungfernstieg, Albert-Mahlstedt-Straße, Parkplatz am Schloss, Bahnhofstraße Parkstreifen, Plöner Straße 19 – 21) aufgestellt.
Parken mit Parkscheibe, halbe Stunde frei, gilt in folgenden Straßen: Am Rosengarten, unterer Bereich, Berliner Platz vor Edeka, Freischützstraße, Ihlpool Fahrbahnrand, Oberonstraße, Otto-Haesler-Straße. Insgesamt 46 Parkplätze.
In der grünen Zone, die den 800-m-Radius vom Marktplatz aus erfasst, gilt Parken mit Parkscheibe von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, Höchstparkdauer 3 Stunden in folgenden Straßen: Bleeker Gang (Parkstreifen), Heinrich-Lüth-Weg (Richtung Seepromenade), Plöner Straße 27 – 33, Riemannstraße gegenüber Bleekergang, Riemannstraße (Parkplätze Schwimmhalle). Insgesamt 81 Parkplätze.
Parken ohne Beschränkung gilt hier: Alter Bauhof, Am Mühlenberg, Bahnhofstraße (Parkplatz), Elisabethstraße P+R, Heinrich-Lüth-Weg (verkehrsberuhigter Bereich), Heinrich-Westphal-Straße (Parkplatz), Oldenburger Landstraße. Insgesamt 425 Parkplätze.