Kiel – Das Land Schleswig-Holstein hat seine Quarantäne-Verordnung gestern (25.6.) für Einreisende aus dem Ausland und dem Inland angeglichen: Einreisende aus Kreisen oder kreisfreien Städten innerhalb Deutschlands mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen müssen damit ebenfalls einen negativen Corona-Test vorweisen können oder bei Einreise in Schleswig-Holstein sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Ausnahmen sind möglich, beispielsweise wenn sich Ausbrüche in einzelnen Kreisen regional klar begrenzen lassen, und werden dann gegebenenfalls von der Landesregierung veröffentlicht. Weitere Erläuterungen und betroffene Gebiete gibt es hier – derzeit der Kreis Warendorf und der Kreis Gütersloh.
Gäste sind in Schleswig-Holstein weiterhin herzlich willkommen. Für eine Einreise gelten aufgrund der Corona-Pandemie Einschränkungen für Menschen, die aus Gebieten mit einer hohen Ausbreitung des Corona-Virus kommen (Risikogebiete). Wichtig ist, dass Gäste noch vor der Einreise überprüfen, ob sie aus einer solchen Region kommen. Wenn ja, müssen sie grundsätzlich bei Einreise 14 Tage in Quarantäne gehen oder ein ärztliches Zeugnis über einen negativen Coronatest vorweisen können, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise gemacht wurde. Basis für die Quarantäne-Regelung aus anderen Staaten ist ein Beschluss der Bundesländer und der Bundesregierung. Sie dient dem Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus.
Detaillierte Informationen zu den Einreisebestimmungen – sowohl aus dem Ausland wie auch aus dem Inland – nach Schleswig-Holstein sind hier nachzulesen.