Eutin – Zum 1. Juli sinkt die Mehrwertsteuer, zumindest bis zum Jahresende. Verbraucher können dabei sparen – unter bestimmten Voraussetzungen.
Das Wichtigste in Kürze in einer Zusammenstellung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein:
Verbraucher haben keinen direkten Anspruch auf die Weiterleitung der Ersparnis. Sie sollten Preise vergleichen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung des richtigen Steuersatzes ist die Lieferung der Ware oder die Durchführung einer Dienstleistung.
Händler können Rabatte auch erst an der Kasse gewähren. Sie müssen die Waren nicht neu auszeichnen.
Mehr Informationen unter https://www.verbraucherzentrale.sh/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/mehrwertsteuersenkung-was-bringt-sie-verbrauchern-49273