Eutin – Autos müssen mindestens 1,50 m Abstand beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern einhalten. Darauf weisen jetzt erstmals Großbanner hin, die in der Riemannstraße/Ecke Holstenstraße und an der Brücke über die Schwentine angebracht sind.
Autofahrer müssen innerorts mindestens 1,50 m Abstand zu Radfahrern einhalten, außerorts sogar 2,00 m. Das besagt die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die Ende April verabschiedet wurde. Damit soll mehr Sicherheit für Radfahrer erreicht werden.
Eutins Bürgermeister Carsten Behnk dazu: „Es geht um ein gutes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer. Wir wollen mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr und mehr Sicherheit erreichen. Deshalb haben wir jetzt diese Banner angebracht.“
Initiiert hat die Aktion RAD.SH, ein Netzwerk von Kommunen aus Schleswig-Holstein, die den Fuß- und Radverkehr fördern. Dr. Olaf Tauras, Oberbürgermeister von Neumünster und Vorsitzender von RAD.SH: „Die allermeisten Autofahrerinnen und -fahrer passen auf. Leider gibt es eine Minderheit von Verkehrsteilnehmern, die sich nicht bewusst sind, dass zu dichtes Überholen ein Risiko darstellt. Gerade Kinder oder ältere Menschen können unvorhergesehen agieren. Hier gilt es ausreichenden Abstand zu halten.“
In Schleswig-Holstein verunglückten laut RAD.SH im Jahr 2019 rund 4.300 Menschen mit dem Fahrrad. Davon verletzten sich die allermeisten lediglich leicht. Rund 550 Menschen allerdings schwer und 14 davon tödlich.
Dabei ist Radfahren nach Angaben von RAD.SH nicht gefährlicher als andere Aktivitäten. Bundesweit verunglückten im Jahr 2018 445 Personen mit dem Fahrrad tödlich. Es sind im gleichen Jahr aber auch 504 Menschen bei Badeunfällen ertrunken. Jedes Jahr sterben über 10.000 Menschen durch Unfälle im Haushalt.