Kiel – Die Lockerungen von Kontakt- und Aufenthaltsbeschränkungen in der Corona-Krise haben dazu geführt, dass nun auch die Sportbootfahrer wieder landesweit mit ihren Booten auf das Wasser kommen können. Die Wasserschutzpolizei (WSP) appelliert an die Sportbootfahrer, sich angesichts der Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verantwortungsbewusst zu verhalten.
Dazu gehöre auch, die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin konsequent einzuhalten, damit die Infektionszahlen nicht wieder steigen. „Hier trägt jeder Einzelne große Verantwortung und trägt mit seinem Verhalten an Bord, in den Häfen und auf allen übrigen Gewässern dazu bei, die ersehnte Freizügigkeit zu bewahren“, heißt es in einer Mitteilung der Landespolizei.
Daneben ist es der Wasserschutzpolizei erneut ein wichtiges Anliegen, auf die geltenden Promille-Vorschriften hinzuweisen. Grundsätzlich gilt für jeden Schiffsführer auf See- und Binnenschifffahrtstraßen sowie im deutschen Küstenmeer die 0,5-Promille-Grenze. Das heißt, ab 0,5 Promille Alkohol im Blut ist das Führen eines Wasserfahrzeuges verboten! Das Verbot betrifft das Führen von See- und Binnenschiffen, Sportbooten aller Art sowie Wassermotorrädern, Kite- und Segelsurfern.
Für Besatzungsmitglieder auf Sportbooten, die aktiv im Dienst (unter anderem Festmachen, Rudergänger, Ausguck, Segel bedienen) eingesetzt sind, gilt die 0,5-Promille-Grenze ebenso. Insbesondere an den bevorstehenden Feiertagen wird die Wasserschutzpolizei hier ein besonderes Augenmerk auf den Sportboot- und übrigen Schiffsverkehr richten.
Von großer Bedeutung ist es aus Sicht der WSP zudem, für eine gute Seemannschaft zu werben. Neben vielen anderen Verhaltensregeln auf dem Wasser ist hier das Anlegen von Rettungswesten für alle an Bord befindlichen Personen hervorzuheben. Seien Sie Vorbild und tragen mit Ihrem Verhalten dazu bei, dass die Sicherheit auf dem Wasser für alle an Bord an erster Stelle steht und Sie auf diese Weise nach Ende des Törns stets sicher in Ihren Heimathafen einlaufen.