Kiel – Das zuständige Ministerium beantwortet die Frage wie nachstehend: „Die Einreisebeschränkungen für Reisen nach Schleswig-Holstein wurden aufgehoben. Sie gelten seit dem 18. Mai 2020 nicht mehr.
Es können aber regionale Betretungsverbote von den zuständigen Behörden für einzelne Orte oder Inseln erlassen werden, wenn sich das Infektionsgeschehen wieder negativ entwickelt oder große Menschenansammlungen in den touristischen Hotspots zu befürchten sind.
Vor Reiseantritt sollten sich insbesondere Tagesgäste also unbedingt vorher bei den zuständigen Stellen der Kreise informieren.“ – Alles klar? Wie das zum Beispiel in Timmendorfer Strand aussehen wird, ist hier https://www.ohaktuell.de/index.php?content=news&view=5760 nachzulesen.