Eutin – Wegen der Corona-Pandemie ist ein Großteil der städtischen Liegenschaften nach wie vor nur noch eingeschränkt geöffnet oder sogar geschlossen. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.
Geschlossen sind zurzeit das Jugendzentrum in der Lübecker Straße, die Volkshochschule, die Torhäuser, die Schulen und Schulsporthallen, auch für den Vereinssport und externe Veranstaltungen, das gilt auch für die Sievert-Halle. Ausgenommen davon sind die Abiturprüfungen.
Das Bürgerbüro ist nur noch nach vorheriger Terminabsprache erreichbar. Termine können telefonisch unter 793-222 in der Kernzeit von 8.30 – 12 und 14 – 15.30 Uhr oder per E-Mail unter buergerbuero@eutin.de vereinbart werden. Hier können auch die Termine für das Bürgerbüro in Süsel vereinbart werden.
Auch im Standesamt müssen vorab Termine vereinbart werden. Telefon: 793-213 oder per E-Mail standesamt@eutin.de. Auch hier gelten die Kernzeiten.
Diese Regelung gilt auch für das Bauamt in der Lübecker Straße 17 mit den öffentlichen Auslegungen der B- und F-Pläne. Die zentrale Nummer für Termine lautet: 793-302 oder per E-Mail: bauamt@eutin.de. Hier gelten folgende Zeiten: Mo – Fr 8.30 – 12.30 und Mo – Do 13.30 – 16 Uhr.
Alle städtischen Dienstleistungen der Stadtverwaltung Eutin und der Gemeindeverwaltung Süsel sind grundsätzlich nur noch nach Terminvergabe erhältlich. Weitere Infos unter: www.eutin.de und www.suesel.de.
Termine mit der Wohngeldstelle können unter 788-578 oder 788-579 vereinbart werden. E-Mail: wohngeldstelle@eutin.de.