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Landespolizei agiert bürgerorientiert und mit Augenmaß

Kiel – Die Streifentätigkeit wird sich an den Übergängen zu den Inseln an Nord- und Ostsee, konzentrieren, sowie Naherholungsgebiete und touristisch interessante Ziele in Schleswig-Holstein mit einbeziehen. Wie am vergangenen Wochenende wird das polizeiliche Vorgehen keine Kontrolltätigkeit an den Grenzen zu anderen Bundesländern beinhalten.

Die Maßnahmen der Landesverordnung zur Ausbreitung des Coronavirus werden in der Form umgesetzt, dass die Polizei anlassbezogen, bürgerorientiert und mit Augenmaß agiert. Unzulässige Gruppenausflüge und Distanzunterschreitungen, die durch hohes Personenaufkommen bedingt sind, werden aber unterbunden, dabei kommt es nicht auf das Fortbewegungsmittel an.

Dieses Vorgehen habe sich an den vergangenen Wochenenden bewährt und sei von großen Teilen der Bevölkerung akzeptiert worden, heißt es in einer Mitteilung der Landespolizei.  Ziel der polizeilichen Arbeit sei die Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen der Landesverordnung, schließlich diene diese dem Schutz der Bevölkerung.

Die Polizei appelliert an die Menschen in Schleswig-Holstein, sich weiterhin verantwortungsbewusst zu verhalten. Da die Ansteckungsgefahr in und aus Gruppen heraus am größten ist, setzt sie weiterhin auf das besonnene Verhalten der Bürger.

Das Infektionsschutzgesetz sieht Ahndungsmöglichkeiten für Verstöße wie zum Beispiel gegen das Kontaktverbot oder gegen das Einreiseverbot nach Schleswig-Holstein aus touristischem Anlass oder zu Freizeitzwecken vor. Hierzu hat die Landesregierung einen Bußgeldkatalog erlassen. Die Polizei wird auch dieses Wochenende die Überprüfung dieser Regeln vornehmen und wird als Bürgerpolizei zuerst den Dialog mit den Bürgern suchen.

Die Regelungen für die Inseln der Nord-und Ostsee bleiben  bestehen. Die Polizeidirektion Flensburg kontrolliert weiterhin die Bahnhöfe und Fährhäfen an den nordfriesischen Inseln, die Polizeidirektion Lübeck hält die Kontrollstelle zur Insel Fehmarn weiter aufrecht.

 

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