Stuttgart – Die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) hat mitgeteilt, dass im vergangenen Jahr laut Polizeilicher Kriminalstatistik rund 277.874 Fahrräder als gestohlen gemeldet wurden. Auch wenn die Fallzahlen von Fahrrad-Diebstählen gegenüber dem Vorjahr mit 292.015 polizeilich registrierten Fällen zurückgingen, blieb die Zahl aber weiterhin hoch.
Die Polizei rät deshalb, abgestellte Räder unbedingt gegen Diebstahl zu sichern und darüber hinaus individuell zu kennzeichnen. „Schon ganz einfache Mittel reichen, um Fahrräder vor Langfingern zu schützen: Ein stabiles und ausreichend großes Schloss, mit dem das Rad zum Beispiel an einem Fahrradständer fest angeschlossen werden kann, ist essentiell“, sagt Dr. Stefanie Hinz, Vorsitzende der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Nur das Vorder- und Hinterrad zu blockieren, reicht dagegen als Schutz nicht aus“, so Hinz. „Diebe können blockierte Räder mühelos wegtragen oder verladen.“
Wurde ein Rad gestohlen, ist es wichtig, dass der Besitzer der Polizei die individuellen Daten des Rads, zum Beispiel Rahmen- oder Codiernummer nennen kann. Nur so kann die Polizei das Rad, sollte es aufgefunden werden, dem rechtmäßigen Eigentümer zuordnen. Am besten notieren Radbesitzer diese Daten in einem Fahrradpass.
Tipps der Polizei zum Schutz vor Fahrraddieben:
– Nutzen Sie stabile Ketten-, Bügel- oder Faltschlösser mit massivem Schließsystem aus hochwertigem Material (zum Beispiel durchgehärtetem Spezialstahl).
– Schließen Sie Ihr Fahrrad immer mit dem Rahmen, Vorder- und Hinterrad an einem fest verankerten Gegenstand an (zum Beispiel Fahrradständer, Laternenpfahl) oder mit anderen Rädern zusammen. Das gilt auch in Fahrradabstellräumen.
– Wenn Sie ein Elektrofahrrad abstellen, nehmen Sie wertvolle Zubehörteile wie den Akku und das Display unbedingt immer mit oder sichern Sie diese mit einem zusätzlichen stabilen Schloss. Die Akku-Schlösser vieler Elektrofahrräder reichen als Diebstahlschutz nicht aus.
– Vermeiden Sie, Ihr Rad in dunklen Ecken, auf einsamen Plätzen oder in schlecht einsehbaren Straßen abzustellen. Auch Öffentlichkeit schützt vor Diebstahl.
– Notieren Sie Rahmennummer, Marke und Typ Ihres Fahrrads in einem Fahrradpass und legen Sie ein aktuelles Foto Ihres Rads dazu oder benutzen Sie hierzu die digitale und kostenlose FAHRRADPASS-App.
– Achten Sie darauf, dass an Ihrem Fahrrad eine Individual-Kennzeichnung angebracht ist. Bei vielen in Deutschland verkauften Fahrrädern ist eine individuelle Nummer bereits in den Rahmen eingraviert, eingeschlagen oder anderweitig fest mit dem Rahmen verbunden.
Mehr Informationen zum Schutz vor Fahrraddiebstahl sowie einen polizeilichen Fahrradpass zum Ausfüllen sind im Faltblatt „Räder richtig sichern“ der Polizei zu finden. Das Faltblatt ist in jeder (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle kostenlos erhältlich oder hier herunter zu laden.
Wer ein Smartphone besitzt, kann die Daten gleich mehrerer Fahrräder in der kostenlosen FAHRRADPASS-App der Polizei speichern und diese, falls nötig, ausdrucken oder per E-Mail verschicken, zum Beispiel im Fall eines Diebstahls an die Polizei oder die Versicherung.
Die FAHRRADPASS-App ist kostenlos im App Store beziehungsweise im Google Play Store herunter zu laden.