Kiel – Der Handballverband Schleswig-Holstein hat am Sonnabend (2.5.) bekannt gegeben, dass in der von der Landesregierung beschlossenen Ersatzverkündung der Landesverordnung für den Zeitraum vom 4. bis 17. Mai erste Schritte für eine Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sportbetriebes enthalten sind. Der § 6 Absatz 11 Nummer 1 bis 7 erläutertern Voraussetzungen für einen Wiedereinstieg in den Handballsport. Unter Nummer 7 wird auf die vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) entwickelten zehn Leitplanken und vom Deutschen Handballbund (DHB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelten Empfehlungen als Basis verwiesen.
Durch diese Maßnahmen soll eine Rückkehr in den Spielbetrieb – auch mit Zuschauern – ermöglicht werden. Das Positionspapier gibt Handlungsempfehlungen, wie Trainingsprozesse in den verschiedenen Stufen mit Blick auf Hygiene- und Schutzmaßnahmen organisiert und wie beispielsweise Handballfelder aufgeteilt werden können.
Dieser 8-stufige Wiedereinstieg wird durch die zehn Leitplanken vom DOSB flankiert und ist immer nur möglich, wenn unter anderem die Einhaltung aller Desinfektions- und Hygieneregeln – auch bei den Sportgeräten – gewährleistet ist, das Umziehen und Duschen vorerst jeweils nur zu Hause erfolgt und Fahrgemeinschaften mit Trainer oder Trainingspartner möglichst vermieden werden.
Stufe 1: Autonomes Training
Athletik- und/oder Techniktraining mit Trainingsempfehlungen ohne Vor-Ort-Anleitung durch Trainer
– Bevorzugt Freiluftveranstaltungen unter Einhaltung der Abstandsregelungen (mindestens zwei Meter) und bei Laufeinheiten größere Distanzen (circa zehn Meter).
– Tragen von Schweißbändern wird empfohlen.
Stufe 2: Individuelles Training
Athletik- und/oder Techniktraining mit Partner oder Vor-Ort-Anleitung durch Trainer (keine Hilfestellung mit Körperkontakt)
– Bevorzugt Freiluftveranstaltungen unter Einhaltung der Abstandsregelungen (mindestens zwei Meter) und bei Laufeinheiten größere Distanzen (circa zehn Meter).
– Indoor-Aktivitäten nur in privaten Trainingseinrichtungen (exklusive Nutzung).
– Tragen von Schweißbändern wird empfohlen.
– Gruppenwechsel in der Halle muss mit zehn Minuten Abstand erfolgen.
Stufe 3: Kleingruppentraining outdoor (Startzeitpunkt nach DOSB-Planung 7. Mai)
Athletik- und/oder Techniktraining sowie handballspezifisches Training ohne Zweikämpfe mit Vor-Ort-Anleitung durch Trainer (keine Hilfestellung mit Körperkontakt)
– Durchführung nach Lockerung der Ausgangsbeschränkungen unter Einhaltung der Abstandsregelungen (mindestens zwei Meter) und bei Laufeinheiten größere Distanzen (circa zehn Meter) in Gruppen bis zehn Sportler möglich (bevorzugt Freiluftveranstaltungen).
– Kleingruppen sollten sich immer gleich zusammensetzen (keine Durchmischung), dokumentiert werden und die Sportler sollten möglichst eigene Materialien (Ball oder ähnliches) verwenden.
– Einhaltung der Abstandsregelungen (mindestens zwei Meter) und bei Laufeinheiten größere Distanzen (circa zehn Meter).
– Tragen von Schweißbändern wird empfohlen.
Stufe 4: Kleingruppentraining indoor (geplanter Startzeitpunkt 18. Mai)
Athletik- und/oder Techniktraining sowie handballspezifisches Training ohne Zweikämpfe mit Vor-Ort-Anleitung durch Trainer (keine Hilfestellung mit Körperkontakt)
– Indoor-Aktivitäten nur in privaten oder öffentlichen Trainingseinrichtungen (exklusive Nutzung oder räumliche Trennung der Trainingsgruppen).
– Durchführung nach kommunaler Öffnung der Sporthallen unter eines Hygienekonzeptes und der DOSB-Leitplanken.
– Kleingruppen (maximal zehn Sportler) sollten sich immer gleich zusammensetzen (keine Durchmischung), dokumentiert werden und die Sportler sollten möglichst eigene Materialien (Ball oder ähnliches) verwenden.
– Für handballspezifisches Hallentraining in Kleingruppen (10+1) müssen 400 Quadratmeter (halbes Handballfeld) zur Verfügung stehen.
– Tragen von Schweißbändern wird empfohlen.
Stufe 5: Mannschaftstraining (geplanter Startzeitpunkt 1. Juni)
Athletik- und/oder Techniktraining sowie handballspezifisches Training ohne Zweikämpfe mit Vor-Ort-Anleitung durch Trainer bis zur vollen Kaderstärke (keine Hilfestellung mit Körperkontakt).
– Passen, werfen und Kleingruppentaktik wie beispielsweise Feldspieler oder Torwartkooperationen sind möglich.
– Indoor-Aktivitäten nur in privaten oder öffentlichen Trainingseinrichtungen (exklusive Nutzung oder räumliche Trennung der Trainingsgruppen).
– Für handballspezifisches Hallentraining müssen 800 Quadratmeter (ganzes Handballfeld) zur Verfügung stehen (Parallelbetrieb bei räumlicher Trennung möglich).
– Wurfübungen mit Torhüter können durchgeführt werden (lange Kleidung und Mund-Nasen-Masken für Torhüter empfohlen).
– Auf- und Abbau von benötigten Geräten führen festgelegte Personen mit Mund-Nasen-Masken aus.
– Bälle müssen gekennzeichnet sein, damit sie eindeutig zugeordnet werden können.
– Tragen von Schweißbändern wird empfohlen.
Stufe 6: Mannschaftstraining + (geplanter Startzeitpunkt 1. Juli)
Athletik- und/oder Techniktraining sowie handballspezifisches Training mit Zweikämpfen und Vor-Ort-Anleitung durch Trainer bis zur vollen Kaderstärke
– Indoor-Aktivitäten nur in privaten oder öffentlichen Trainingseinrichtungen (exklusive Nutzung oder räumliche Trennung der Trainingsgruppen).
– Für handballspezifisches Hallentraining müssen 800 Quadratmeter (ganzes Handballfeld) zur Verfügung stehen (Parallelbetrieb bei räumlicher Trennung möglich).
– Tragen von Schweißbändern wird empfohlen.
Stufe 7: Testspiel- und Wettkampfbetrieb ohne Publikum (geplanter Startzeitpunkt 1. August)
Wettkampfbetrieb kann ohne Zuschauer wieder aufgenommen werden.
– Trainingsbetrieb vor vorher beschrieben.
– Der Spielbetrieb erfolgt unter Ausschluss des Publikums. Pressevertreter dürfen in der Halle sein, sofern die Regelungen des Bundes- und jeweiligen Landesregierungen dieses zulassen.
– Der Veranstalter muss ein vollumfängliches Konzept zur Sicherstellung aller hygienischen und medizinischen Voraussetzungen der veröffentlichten Regularien umsetzen.
Stufe 8: Wettkampfbetrieb mit Publikum (geplanter Startzeitpunkt 1. September)
Spielbetrieb mit Publikum kann wieder stattfinden.
– Trainingsbetrieb wie vorher beschrieben.
– Der Spielbetrieb kann zunächst eventuell noch mit reduzierter Zuschauerzahl und eingeschränkten Bewirtungs- und Restaurationsmöglichkeiten durchgeführt werden.
– Der Veranstalter muss ein vollumfängliches Konzept zur Sicherstellung aller hygienischen und medizinischen Voraussetzungen erstellen, modernisieren, durchsetzen und mit geeigneten Maßnahmen überprüfen.
Die vollständigen Empfehlungen können hier herunter geladen werden.