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Großräumige Schwertransport-Kontrollen – 13 müssen stehen bleiben

Lübeck – Die Polizeidirektion Lübeck hat mitgeteilt, dass in der Nacht von Donnerstag (23.1.) auf Freitag in der Zeit von 19 bis 3 Uhr großräumige Kontrollen von Großraum- und Schwertransporten (GST) durchgeführt wurden. Es waren 48 fachlich spezialisierte Polizistinnen und Polizisten der Polizei-Autobahn und Bezirksreviere aus Heide, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Kiel, Neumünster, Ratzeburg, Scharbeutz und Elmshorn sowie des Sondereinsatzzuges aus Eutin beteiligt. Festgestellt wurde eine Vielzahl von Verstößen.

Warum sind solche Kontrollen notwendig? GST in großer Anzahl und mit verschiedensten Dimension befahren allnächtlich die Autobahnen und Bundesstraßen Schleswig-Holsteins. Ein Teil wird dabei auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde teilweise oder komplett von der Polizei begleitet. So wurden im Jahr 2018 landesweit insgesamt 3957 GST von der Polizei begleitet.

In den ersten drei Quartalen des Jahres 2019 waren es laut Statistik 2763. Neben den begleiteten Transporten gibt es die sogenannte „Alleinfahrer“, die mit Genehmigung und Anmeldung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nur in Begleitung beliehener Privatunternehmen und unter Einhaltung verschiedener Auflagen ihre Fahrt durchführen dürfen. Immer häufiger beobachten die begleitenden Polizeikräfte aber auch unbegleitete Transporte, die ganz offensichtlich oder auch nur mutmaßlich gegen Auflagen verstoßen. Insbesondere diesen galt das Hauptaugenmerk der Beamten.

Im Einzelnen wurden Verstöße gegen die Auflagen, fehlende Genehmigungen und erforderliche Polizeibegleitungen, verbotene Konvoi-Fahrten, sowie des Fahrpersonalrechtsverstöße und ein technischer Mangel festgestellt. Es wurden 36 Transporte kontrolliert. Lediglich zehn setzten ihre Fahrt ohne Beanstandungen fort. Die andere 26 erhielten entsprechend der Verstöße Anzeigen und 13 Fahrer mussten ihre Gespanne sicher geparkt stehen lassen und sich nun um entsprechende Genehmigung bemühen. In sechs Fällen wird geprüft, was ein Unternehmen durch dieses gesetzeswidrige Verhalten gespart hat. Dieser Gewinn kann über ein sogenanntes Gewinnabschöpfungsverfahren durch die Bußgeldstellen eingezogen werden.

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