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Polizei-Kontrollwoche: Nicht ohne Gurt, aber ohne Handy

Kiel – Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat angekündigt, dass in der kommenden Woche verstärkt die richtige Sicherung von Fahrzeuginsassen (Gurtpflicht) kontrolliert wird. Zweiter Schwerpunkt der Kontrollaktion ist das Thema Ablenkung, also die verbotswidrige Nutzung von Handy, Smartphone und Co. am Steuer.

Die Landespolizei kontrolliert regelmäßig das ganze Jahr über, ergänzt diese Kontrollen jedoch mehrmals im Jahr mit europaweit abgestimmten Schwerpunktwochen, zum Beispiel zu Alkohol und Drogen, Schwerlastverkehr, Gurtpflicht und Handy oder Geschwindigkeit.

Die letzte Schwerpunktwoche Handy und Gurt fand im September 2019 statt. Innerhalb dieser Schwerpunktwoche kontrollierte die Polizei insgesamt 4.440 Fahrzeuge. Dabei stellte sie insgesamt 835 Gurtverstöße fest, in 20 Fällen waren Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert. In 624 Fällen waren Verkehrsteilnehmer durch die verbotene Nutzung von Mobiltelefon oder ähnlichem abgelenkt und mussten nun mit einem Bußgeld rechnen. In weiteren 23 Fällen endete für die Fahrzeugführer die Fahrt, da sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. Damit verbunden waren jeweils Bußgeld- beziehungsweise Strafverfahren und eine Zwangspause als Autofahrer.

Die passiven Sicherheitssysteme moderner Kraftfahrzeuge (Airbag, Gurt, Gurtstraffer und so weiter) können nur im Zusammenwirken optimal funktionieren und größtmöglichen Schutz der Insassen bieten. Sicherheitsgurte retten Leben! Die Schwere der Unfallfolgen hängt oftmals davon ab, ob ein Sicherheitsgurt angelegt war oder nicht.

Ein besonderes Augenmerk gilt hier der ordnungsgemäßen Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen, da der Anteil von Kindern, die als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen verletzt wird, seit Jahren anhaltend hoch ist.

Verstöße gegen die Gurtpflicht werden mit 30 Euro Verwarnungsgeld geahndet, wer Kinder im Fahrzeug nicht sichert, muss mit bis zu 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen werden, wenn geeignete Rückhalteeinrichtungen benutzt werden. Diese sind unter Beachtung der Größenvorgaben an der ECE-Kennzeichnung erkennbar. Nähere Informationen dazu sind zum Beispiel auf der Homepage der Landespolizei – www.polizei.schleswig-holstein.de – Rubrik Verkehrssicherheit zu finden.

Ablenkung ist eine zunehmende und oft unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr. Diesem Umstand hat der Verordnungsgeber Rechnung getragen und den Sanktionsrahmen des § 23 Abs. 1a StVO über Mobil- und Autotelefone hinausgehend auf elektronische Geräte der Kommunikation, Information oder Organisation deutlich erweitert und die Sanktionshöhe auf mindestens 100 Euro drastisch erhöht. Wer bei 50 km/h nur zwei Sekunden auf sein Smartphone schaut, ist fast 30 Meter im „Blindflug“ unterwegs. Diese 30 Meter fehlen als Reaktions- und Bremsweg.

Die Landespolizei Schleswig-Holstein setzt zur Senkung der Unfallzahlen und Reduzierung der Unfallfolgen auf fortlaufende Überwachungs- und Aufklärungsarbeit, um Risiken und Folgen des Fehlverhaltens im Straßenverkehr deutlich zu machen und repressiv gegen Verstöße vorzugehen.

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