Lübeck – Industrie- und Handelskammern (IHKs) streichen Azubi-Zwischenprüfung für das Frühjahr 2020 ersatzlos – für circa 90.000 betroffene Prüflinge besteht keine Nachholpflicht.
Die aktuell angesetzten Azubi-Zwischenprüfungen für das Frühjahr 2020 entfallen bundesweit ersatzlos. Darauf haben sich die zuständigen IHK-Gremien verständigt. Die knapp 90.000 betroffenen Prüflinge müssen diese Zwischenprüfung nicht nachholen. Für die vor wenigen Tagen ebenfalls abgesagten Abschlussprüfungen hingegen werden neue Termine bekannt geben, sobald sich die Risikoeinschätzung rund um das Corona-Virus wieder verbessert hat.
Die Zwischenprüfung soll den Auszubildenden wie auch den Ausbildenden in den Betrieben zur Mitte der Berufsausbildung in erster Linie eine Rückmeldung über den Leistungsstand geben. Anders als bei der Abschlussprüfung ergeben sich aus den Ergebnissen der Zwischenprüfung jedoch keine Folgen für das Bestehen des Berufsabschlusses. Sie fließt als Prüfungsleistung nicht in das Endergebnis der Abschlussnote ein.