Malente-Sieversdorf – Die Polizei hat – nach häufigen Beschwerden der Grundeigentümer der Kieskuhle neben der Kreisstraße 1 zwischen Sieversdorf und Malkwitz – mitgeteilt, dass diese nicht damit einverstanden sind, dass das Gelände unberechtigt befahren wird. Sie haben sich die Erstattung von Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch vorbehalten.
Es gibt seit Jahren Beschwerden über Crossfahrer und Wildcamper im Bereich der Kieskuhle, so gibt die Polizei zum Beginn einer „möglichen Saison“ für Ausflügler und nicht berechtigten Nutzern des Kiesgrubengeländes nachfolgende Hinweise.
Die Grundeigentümer sind nicht damit einverstanden, dass das Gelände unberechtigt befahren wird, sie haben sich die Erstattung von Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch vorbehalten. Unnützes Hin- und Herfahren stellt mindestens einen Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz dar (Unzulässiger Lärm). Darüber hinaus sind große Teile des Geländes als Biotop eingestuft, ein Befahren dieser Geländeteile sind Verstöße gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen. Das unerlaubte Zelten und Campen und auch der hinterlassene Müll stellen Ordnungswidrigkeiten dar.
Die Polizei wird konsequent festgestellte Verstöße verfolgen, falls die Besitzverhältnisse sowie die naturschutz- und umweltschutzrechtlichen Gesetze und Verordnungen nicht respektiert und beachtet werden.