Eutin – Die Stadt Eutin hat die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, den Wohlfühlfaktor – auch für Besucher und Gäste – durch Sauberhaltung der Gehwege, aber auch der Parkbuchten und der Parkstreifen der an öffentliche Straßen angrenzenden Grundstücke zu unterstützen. Die Stadtverwaltung erbringt umfangreiche Leistungen, doch für die Schaffung eines dauerhaften angenehmen Wohn- und Geschäftsumfeldes sind die Unterstützung jedes einzelnen Bürgers und das Engagement der Grundstückseigentümer unerlässlich.
In der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Eutin – Straßenreinigungssatzung – sind die Pflichten der EigentümerInnen und BesitzerInnen, der durch öffentliche Wege, Straßen und Plätze erschlossenen Grundstücke zur Straßenreinigung und zum Winterdienst genau definiert.
So ist den EigentümerInnen der an öffentliche Straßen angrenzenden Grundstücke grundsätzlich die Reinigung der Gehwege, aber auch der Parkbuchten und der Parkstreifen übertragen worden. Weiterhin müssen von den Anliegern die Fahrbahnen der Straßen, die nicht an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen sind, gereinigt werden. Die Reinigungspflicht umfasst neben der Beseitigung aller Verunreinigungen und Laub auch die Entfernung von Unkraut und Streugut auf ausgebauten Straßenteilen.