Kiel – Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat mitgeteilt, dass ähnlich wie an den vergangenen Wochenenden sich auch am kommenden Wochenende mehr Menschen in der Öffentlichkeit bewegen werden. Sie erhöht daher erneut ihre landesweite Präsenz und wird verstärkt mit Streifen auf Schleswig-Holsteins Straßen unterwegs sein. An den Übergängen zu den Inseln und in Naherholungsgebieten wie der Elbmarsch am Hamburger Rand oder an den Stränden von Nord- und Ostsee müssen Bürgerinnen und Bürger mit Kontrollen rechnen.
Das Infektionsschutzgesetz sieht Ahndungsmöglichkeiten für Verstöße wie zum Beispiel gegen das Kontaktverbot oder gegen das Einreiseverbot nach Schleswig-Holstein aus touristischem Anlass oder zu Freizeitzwecken vor. Der heute durch die Landesregierung beschlossene Bußgeldkatalog schafft hier weitere Handlungssicherheit für die zuständigen Behörden. Die Polizei setzt aber auch weiterhin auf den Dialog und das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger.
In aller Regel haben sich viele Menschen auch in der vergangenen Woche einsichtig und kooperativ gezeigt, so dass Regelverstöße mit einer direkten Ansprache beendet werden konnten. Insgesamt gab es landesweit rund 160 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, davon wurden 53 Anzeigen am Wochenende aufgenommen.
Zum Vergleich:
In der Vorwoche (20.3. bis 27.3) waren es 165 Verstöße, davon 62 am Wochenende. Dabei handelte es sich beispielsweise um Aufenthaltsverstöße oder Ansammlungen von Personen. Ein wichtiger Hinweis: Bei den Zahlen handelt es sich um Lagedaten aus dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem. Diese sind nur vorläufig und nicht qualitätsgeprüft.
Da die Ansteckungsgefahr in und aus Gruppen heraus am größten ist, appelliert die Polizei auch weiterhin an die Bürgerinnen und Bürger, sich verantwortungsbewusst zu verhalten! Dies gilt auch für Motorradfahrer, die sich zwar alleine auf den Straßen bewegen können, ohne Kontakt zu anderen Menschen zu haben, aber aus Solidarität und Rücksichtnahme auf Freizeitfahrten verzichten sollten. Es ist nicht verboten, alleine Motorrad zu fahren – auch nicht in Zeiten von Corona. Der Start der Motorradsaison sollte dennoch verschoben werden, um das Infektionsrisiko weiterhin zu minimieren und um Unfälle und damit verbundene Einsätze zu vermeiden.
Sportboothäfen im Land sind grundsätzlich geschlossen. Davon unabhängige Wassersportler wie Wind- oder Kitesurfern ist die Ausübung ihres Sports innerhalb Schleswig-Holsteins im Rahmen der Corona-Verordnungen nicht untersagt. Aber auch hier gelten natürlich die Regelungen, beispielsweise zum Kontaktverbot, sollte es zu Zusammentreffen an „Surf Hotspots“ sowie auf Parkplätzen und an Stränden kommen. Diese sollten daher vermieden werden.