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So dürfen die Läden über die Feiertage öffnen

Eutin – Der Fachdienst Sicherheit und Ordnung des Kreises Ostholstein weist aus Anlass der bevorstehenden Feiertage auf die besonderen Öffnungszeiten im Rahmen der Bäderverordnung hin.

So dürfen an Sonn- und Feiertagen in bestimmten Bäder- sowie Kur- und Erholungsorten in der Zeit vom 17.12. 2017 bis 8.1.2018 Verkaufsstellen für Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs in den örtlich festgelegten Zeiträumen (11 bis 19 Uhr) für maximal 6 Stunden geöffnet werden.
Ausgenommen von dieser Sonderregelung ist der Verkauf am 1. Weihnachtstag. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben ebenso auch Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Fachmärkte Märkte für Elektrogroßgeräte.

Für Sonntag, 24.12. (Heiligabend), besteht eine zusätzliche Sonderregelung für einige Geschäften mit der Möglichkeit eines zeitlich beschränkten Sonntagsverkaufs (bis maximal 14 Uhr).

Näheres hierzu sowie zu den Regelungen der Bäderverordnung und des Ladenöffnungszeitengesetzes findet man auf der Internetseite des Kreis Ostholstein unter www.kreis-oh.de 

 

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