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Gewerkschaft der Polizei entsetzt nach Schüssen von Heiligenhafen

Heiligenhafen – Mit Entsetzen hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf die Schüsse auf Polizisten in Heiligenhafen reagiert. „ Es ist zwar nicht neu, dass der Polizeiberuf mit unberechenbaren Gefahren und Gewalt verbunden ist. Aber dennoch machen solche außergewöhnlichen Vorkommnisse immer wieder fassungslos“, sagte Thomas Gründemann von der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

In der vergangenen Woche hatte ein 49-Jähriger bewaffnet mit Luftgewehr und Säbel Polizisten bedroht und gezielt Schüsse auf Einsatzkräfte abgegeben (OH-AKTUELL berichtete). Die Beamten hatten daraufhin ebenfalls einen Warnschuss abgegeben. Letztlich war der Mann daraufhin in das Haus geflüchtet und hatte aus einem Fenster erneut auf die Beamten geschossen. Verletzt wurde jedoch keiner.

Nicht selten seien es gerade derartige Anlässe wie der Beziehungsstreit mit einer hohen Emotionalität, die die Streifenpolizisten unversehens in eine dramatische Gefahrensituation brächten. „Letztlich ist es nur ein Zufall, dass Kollegen nicht zu Schaden gekommen sind“, so Gründemann. Die Gefahr sei ständiger Wegbegleiter im Streifen- und Einsatzdienst. Einerseits würden an den Geschehnissen von Heiligenhafen die Gefahren bis hin zur Lebensgefahr für Polizisten vergegenwärtigt, andererseits aber auch deren außergewöhnliche Einsatz-Anforderungen vor Augen geführt.

Zum Alltag des Streifen- und Einsatzdienstes bei der Polizei gehörten Ad-hoc-Entscheidungen mit großer Tragweite bis hin zu Grundrechtseingriffen der Freiheit der Person und der körperlichen Unverletzlichkeit. Die Streifen- und Einsatzpolizisten müssten immer damit rechnen, mit derartigen heiklen Situationen und Entscheidungen rund um die Uhr und unter anderen vielfältigen Stressfaktoren konfrontiert zu werden.

„Und anschließend müssen diese unter Entscheidungsdruck getroffenen polizeilichen Maßnahmen einer juristischen Überprüfung stand halten“, so Gründemann. Während Polizisten zu jeder Tages-und Nachtzeit sofort zu entscheiden hätten, erfolge die juristische Bewertung desselben Sachverhalts durch Rechts- und Staatsanwälte und letztlich auch Richter zumeist nach intensivem und akribischem Aktenstudium am Schreibtisch. „Daran werden die Anforderungen, aber auch Belastungen, an die Kolleginnen und Kollegen im Funkstreifen- und Einsatzdienst mehr als deutlich“, unterstreicht der GdP-Vertreter. Dies müsse sich auch in der Bezahlung ausdrücken. Deshalb werde die Gewerkschaft der Polizei auch nicht müde, eine anforderungsgerechte Besoldung für die Polizeiarbeit einzufordern“, so Gründemann.

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