- Anzeige -

Was ist unter Überschuldung zu verstehen?

Per Definition liegt eine Überschuldung dann vor, wenn der Schuldner mit seinem Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr decken kann, seine Zahlungsverpflichtungen also seine zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen und beispielsweise laufende Kredite nicht mehr bedient werden können. Daher wird der Begriff auch häufig mit dem der Zahlungsunfähigkeit gleichgesetzt. Die häufigsten Ursachen für Überschuldung liegen in Arbeitslosigkeit, Änderungen der Lebensverhältnisse (zum Beispiel Scheidung) und Krankheiten, die sich wiederum negativ auf das Erwerbsleben auswirken.

Eine einheitliche Definition, ab wann genau der Zustand der Überschuldung gegeben ist, gibt es derzeit noch nicht. Ob tatsächlich eine Überschuldung vorliegt, lässt sich jedoch anhand der Höhe des Einkommens feststellen. Im Allgemeinen gilt, dass die Schulden nicht mehr als 20 Prozent des monatlichen Haushaltseinkommens betragen sollten. Ist dieser Wert überschritten, wird von einer massiven Risikogefährdung gesprochen. Eine Überschuldung liegt spätestens dann vor, wenn der Rest des monatlichen Einkommens nach Abzug aller Lebenshaltungskosten nicht mehr für die Zahlung ausstehender Raten ausreicht.

Was bei Überschuldung zu tun ist

Die Probleme, die sich aus einer Überschuldung ergeben, sollten nicht auf die lange Bank geschoben werden. Es drohen Einkommenspfändungen, Kontosperrung, juristische Auseinandersetzungen und der Besuch vom Gerichtsvollzieher. Wichtig ist es deshalb, den Ernst der Lage möglichst frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Kann die Situation aus eigener Kraft nicht überwunden werden, bietet sich Privatpersonen das Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) an. Damit öffnet sich überschuldeten Personen über die Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans, welcher der Zustimmung der Gläubiger bedarf, der Weg zurück in die Schuldenfreiheit. Vor dem wirtschaftlichen Neuanfang steht eine sechsjährige Wohlverhaltensphase, an deren Ende der Schuldenerlass folgt.

Der erste Schritt zum Neuanfang: Schuldenberatung

Um diesen Weg gehen zu können, sollten Schuldner zuerst eine Schuldenberatungsstelle aufsuchen, die von Wohlfahrtsverbänden, Kommunen und Verbraucherzentralen angeboten werden. Statt einer öffentlichen Beratungsstelle kann auch die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden. Dies ist zwar mit Kosten verbunden, die nur zum Teil vom Staat übernommen werden, beschleunigt das Verfahren jedoch ganz erheblich. In Deutschland gibt es derzeit mehr als 1.000 anerkannte Schuldnerberatungsstellen.

Aufgabe des Schuldenberaters ist es, einen Plan für den Weg aus den Schulden zu finden und gegebenenfalls Verhandlungen mit den Gläubigern zu führen. Er berät auch bei der Frage, ob der Gang in ein Insolvenzverfahren eine Alternative darstellt.

Rechte und Pflichten bei einer Überschuldung

Unabhängig davon, ob ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde oder nicht, besteht die oberste Verpflichtung stets darin, die bestehenden Schulden zu tilgen. Im Rahmen der Privatinsolvenz durchläuft der Schuldner die sogenannte Wohlverhaltensphase, die sechs Jahre andauert. Innerhalb dieses Zeitraums muss er den pfändbaren Teil des Einkommens abführen, um damit zumindest einen Teil der bestehenden Schulden abzutragen. Die Zahlungen gehen an einen Treuhänder. In dieser Zeit dürfen auch keine neuen Schulden gemacht, also keinerlei Kredite aufgenommen werden. Voraussetzung für eine Privatinsolvenz ist es, dass zuvor versucht wurde, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Erst wenn diese gescheitert ist, kann das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Die Kosten für Gericht und Treuhänder muss der Schuldner selber aufbringen.

Im Gegenzug steht dem Schuldner ein unpfändbarer Grundbetrag zur Verfügung, auf die Gläubiger keinen Zugriff haben (derzeit 1.073,88 Euro). Der wichtigste Grund für ein Verbraucherinsolvenzverfahren liegt jedoch darin, eine Restschuldbefreiung beantragen zu können. Nach Beendigung der Wohlverhaltensphase werden dem Schuldner sämtliche Schulden erlassen, unabhängig davon, wie viel davon er während dieser Zeit tilgen konnte.

Kosten einer Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung bei gemeinnützigen Stellen ist kostenfrei, zuweilen jedoch mit langen Wartezeiten verbunden, die sich über Monate hinziehen können. In dringenden Situationen, bei denen beispielsweise die Kündigung des Mietvertrages droht, kann Hilfe aber auch kurzfristig in Anspruch genommen werden. Die Kosten privater Schuldnerberatungen können variieren, weswegen es sinnvoll ist, sich die Angebote mehrerer Berater einzuholen. Die Höhe der Kosten ist meist von der Anzahl der Gläubiger abhängig.

3,597FansGefällt mir

auch interessant

Bundespolizei stellt Unregelmäßigkeiten an Steckdosen in Zügen fest

Neumünster - Die Bundespolizei warnt Reisende vor der Benutzung beziehungsweise vor dem Kontakt mit Steckdosen in den Zügen im Bereich Neumünster. Seien Sie aufmerksam...

Verkehrsunfallflucht in Eutin