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Kreiswahlausschuss lässt eingereichte Wahlvorschläge zu

Eutin – Der Kreiswahlausschuss hat unter Vorsitz der stellvertretenden Kreiswahlleiterin, Gabriele Hebel, in öffentlicher Sitzung die für die Kreiswahl im Kreis Ostholstein eingereichten Wahlvorschläge zugelassen. Ein Wahlvorschlag konnte in der Sitzung am 16. März nicht zugelassen werden, da nicht alle vorgeschriebenen Unterlagen vorlagen.

Für die am 6. Mai 2018 stattfindende Wahl zum ostholsteinischen Kreistag bewerben sich die Parteien CDU, SPD, GRÜNE, FDP, AfD, LINKE, FREIE WÄHLER, DKP sowie zwei Wählergruppen, die Freie Wählergemeinschaft (FWG) und Unabhängig für Ostholstein (ufoh).

Insgesamt bewerben sich damit 211 Frauen und Männer in 23 Wahlkreisen um einen Sitz im Kreistag.

Der Kreiswahlausschuss hatte am 11. August 2017 die Wahlkreise für die Kreiswahl im Kreis Ostholstein eingeteilt. Für den ostholsteinischen Kreistag sind insgesamt 45 Vertreterinnen und Vertreter zu wählen. Davon werden 23 Vertreterinnen und Vertreter in den festgelegten 23 Wahlkreisen und damit direkt gewählt, 22 Vertreterinnen und Vertreter ziehen über die Listen in den Kreistag ein.

 

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