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Polizei stoppt Ostholsteiner (65) mit 3,22 Promille

Lübeck – Die Polizei hat ein 65-jährigen Mann aus Ostholstein gestellt, dem im Jahr 2016 wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Der Mann war am Dienstag (10.2.) in Lübeck mit einem VW Golf mit Ostholsteiner Kennzeichen fahrend unterwegs. Nach einem Zeugenhinweis konnte eine Funkwagenbesatzung den Fahrer stoppen und zur Kontrolle auffordern. Der Zeuge hatte beobachtet, dass der Mann torkelnd in das Auto gestiegen war.

Bei der Ansprache durch die Polizei wurde erheblicher Atemalkoholgeruch festgestellt. Der Mann wurde gebeten, aus seinem Fahrzeug auszusteigen – und musste dabei gestützt werden. Ein Atemalkoholtest ergab um 18.02 Uhr einen vorläufigen Wert von 3,22 Promille.

Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass dem Mann im Jahr 2016 bereits wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Bei dem Beschuldigten wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und auf der Wache des 2. Polizeireviers vorgenommen.

Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde entschieden, dass der 65-jährige Ostholsteiner aufgrund seines Trunkenheitsgrades und der Tatsache, dass ihn an seiner Wohnanschrift keiner beaufsichtigen konnte, dem Zentralen Polizeigewahrsam zugeführt wurde.

Darüber hinaus stellte sich heraus, dass der 65-jährige bereits im Januar dieses Jahres stark alkoholisiert in seinem Fahrzeug sitzend angetroffen und dem Polizeigewahrsam zugeführt werden musste. Daher wurden der Pkw und die Fahrzeugschlüssel zur Gefahrenabwehr sichergestellt. Das Fahrzeug wurde auf dem Betriebshof eines Abschleppunternehmers abgestellt.

Vonseiten des 2. Polizeireviers wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

 

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