Eutin – Für die Kommunalwahlen in der Stadt Eutin und in der Gemeinde Süsel am 6. Mai können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Wahlberechtigt für die Kommunalwahl sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie alle Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 6 Wochen eine Wohnung in der Stadt Eutin beziehungsweise Gemeinde Süsel innehaben, dort gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wahlbenachrichtigungen, die nicht mehr als Karte, sondern als Brief versandt werden, gehen allen Wahlberechtigten bis zum 16. April zu. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag für die Briefwahl.
Die Briefwahl kann persönlich im Briefwahlbüro oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) beantragt werden. Auch eine Beantragung über das Internet ist möglich. Folgen Sie hierzu den Hinweisen auf der Startseite unter www.eutin.de. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich! Wer für jemand anderen die Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt eine Vollmacht. Wer seine Stimme bereits jetzt abgeben möchte, kann dies direkt im Briefwahlbüro erledigen. Briefwahlunterlagen können bis einschließlich 4. Mai, 12 Uhr, beantragt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die/der Wahlberechtigte dafür verantwortlich ist, dass der Wahlbrief rechtzeitig (6. Mai, 18 Uhr) das betreffende Wahllokal erreicht.
Das Briefwahlbüro befindet sich in der Albert-Mahlstedt-Straße 13 in Eutin und ist zu folgenden Zeiten geöffnet: montags – freitags 8.30 – 12 Uhr; montags – donnerstags 14 – 15.30 Uhr.
Telefonisch erreichen Sie das Briefwahlbüro unter 04521-793216 oder per E-Mail: e.magiera@eutin.de Süseler Bürger können die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl auch im Rathaus Süsel, – Bürgerbüro -, An der Bäderstraße 64, abholen beziehungsweise direkt dort ihre Stimme abgeben. Ansprechpartnerin ist Frau Kirscht unter der Telefonnummer 04521-793227 oder E-Mail s.kirscht@eutin.de