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Messerattacke im Linienbus: Unterbringungsbefehl erlassen

Lübeck – Die Messerattacke eines Mannes am Eröffnungstag der Travemünder Woche in einem Lübecker Linienbus am 20. Juli 2018 hatte auch Auswirkungen auf das damalige Tagesgeschehen im Kreis Ostholstein. Daher veröffentlichen wir an dieser Stelle auch eine gemeinsame Medien-Information der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck, die heute veröffentlicht wurde. Darin heißt es:

„Nachdem das Amtsgericht Lübeck am 21.7.2018 gegen den Beschuldigten, dem versuchter Mord an mehreren Menschen vorgeworfen wird, einen Untersuchungshaftbefehl erlassen hatte, ist der Beschuldigte durch eine von der Staatsanwaltschaft beauftragte forensisch-psychiatrische Sachverständige exploriert worden.

Die Sachverständige ist zu dem Ergebnis gekommen, bei dem Beschuldigten liege mit hoher Wahrscheinlichkeit eine paranoide Schizophrenie vor. Er sei zum Zeitpunkt der Tat nach erster Einschätzung nicht schuldfähig gewesen.

Bei weiterhin bestehender Gefährlichkeit des Beschuldigten liegen daher dringende Gründe dafür vor, dass als Ergebnis der kommenden Hauptverhandlung vor dem Landgericht die Unterbringung des Beschuldigten in einem Psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB angeordnet werden wird.

Das Amtsgericht Lübeck hat daher auf Antrag der Staatsanwaltschaft die vorläufige Unterbringung des Beschuldigten in einem Psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 126a StPO unter Aufhebung des ursprünglichen Untersuchungshaftbefehls angeordnet.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.“

 

 

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