Fehmarn – Am Ende steht die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens – das hat er nun davon! Der Fahrer eines silbernen Pkw VW Golf erregte am Dienstag (4.9.) gegen 13.45 Uhr die Aufmerksamkeit einer Funkwagenbesatzung der Polizeistation Fehmarn. Als die Beamten den Fahrzeugführer kontrollieren wollten, wurde der Pkw deutlich beschleunigt.
Die anschließende Verfolgungsfahrt führte aus der Ortschaft Sulsdorf heraus in Richtung Kopendorf. Unmittelbar hinter Sulsdorf wurde der Pkw Golf nach links in Richtung Püttsee geführt und weiter beschleunigt, wobei im Bereich von unübersichtlichen Kurvenkombinationen in gefährlicher Weise die Spur des Gegenverkehrs mitbenutzt wurde. Am Ortsrand von Püttsee wurde der Golf schließlich in einen Wirtschaftsweg gelenkt und dort zum Stehen gebracht.
Als die Beamten zum Zweck der Kontrolle die Fahrertür öffneten, nahmen sie deutlichen Alkoholgeruch aus dem Fahrzeug wahr. Der 64-jährige Fahrzeugführer räumte den Beamten gegenüber ein, eine geringe Menge alkoholischer Getränke getrunken zu haben. Zur Durchführung eines ihm angebotenen Atemalkoholtests war der Ostholsteiner dann allerdings nicht in der Lage.
Es wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet, die um 14.15 Uhr in den Räumlichkeiten der Polizeistation Fehmarn in der Kaestnerstraße durchgeführt wurde.
Wegen des Verdachts des Führens eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.