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„sicher.mobil.leben": Aktionen zur Verkehrssicherheit bundesweit

Kiel – Die Landespolizei führt im Rahmen der TISPOPL-Kontrollwoche „Seatbelt" vom 17.9. bis 23.9. verstärkte Verkehrskontrollen durch. Im Blickpunkt der Kontrollen stehen Verstöße gegen die Gurtpflicht und Verstöße gegen die Nutzung von elektronischen Geräten, wie zum Beispiel Smartphones. Dabei gibt es diesmal eine Besonderheit: Am 20.9. findet unter dem Motto „sicher.mobil.leben" auch eine bundesweite Verkehrssicherheitsaktion zum Thema „Ablenkung" statt.

„Ablenkung ist eine zunehmende und oft unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr und gerät bei der polizeilichen Unfallaufnahme zunehmend als Unfallursache in den Fokus. Sie hat ein hohes Dunkelfeld – das heißt, wir haben eine hohe Anzahl an Fällen, bei denen es nicht statistisch erfassbar ist, wir aber Ablenkung als Ursache annehmen", erklärt Axel Behrends, bei der Landespolizei zuständig für Verkehrssicherheitsarbeit. „Jeder zweite Autofahrer hat in einer repräsentativen Befragung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates angegeben, durch Ablenkung schon einmal in eine brenzlige Situation geraten zu sein", so Behrends weiter.

Die Landespolizei hat das Thema erkannt: Allein im Jahr 2017 hat sie bei Kontrollen 12.790 Verstöße wegen verbotener Handynutzung festgestellt (+11 Prozent gegenüber 2016). Bei der letzten TISPOL-Kontrolle im März 2018 wurden landesweit 1.222 Verstöße wegen verbotener Handynutzung geahndet. Zudem soll auf Initiative von Schleswig-Holstein die Unfallursache Ablenkung in das bundeseinheitliche Ursachenverzeichnis aufgenommen werden.

„Wir setzen auf Kontrollen und die Sensibilisierung der Menschen für die Risiken: Telefonieren und das Texten während der Fahrt ist genauso gefährlich wie das Fahren mit 0,8 bis 1 Promille Blutalkohol. Wer bei 50 km/h für zwei Sekunden WhatsApp checkt, ist fast 30 Meter im „Blindflug" unterwegs", erklärt Behrends. „Das sind 30 lebensgefährliche Meter, die als Reaktions- und Bremsweg fehlen", ergänzt Behrends.

Der Gesetzgeber hat den Sanktionsrahmen des § 23 Abs. 1a StVO über Mobil- und Autotelefone hinausgehend auf elektronische Geräte der Kommunikation, Information oder Organisation deutlich erweitert und mit höheren Bußgeldern belegt.

„Die Gründe für Ablenkung im Straßenverkehr sind vielfältig und alle potentiell gefährlich. Die Nutzung von Kommunikationsmitteln während der Fahrt erhöht das Unfallrisiko um mindestens das Vierfache. Man muss aber ganz deutlich sagen: Alle Tätigkeiten, die physisch, psychisch oder emotional ablenken, führen zu Verkehrsunfällen – auch bei Radfahrern und Fußgängern", betont Behrends.

Als Kombination mit dem verstärkten Blick auf Smartphones am Steuer hat sich der zweite Kontrollschwerpunkt bewährt: die Einhaltung der Gurtpflicht. Sicherheitsgurte retten Leben und die Schwere der Unfallfolgen hängt oftmals davon ab, ob ein Sicherheitsgurt angelegt war oder nicht.

„Wir haben im letzten Jahr weniger Verstöße gegen die Gurtpflicht festgestellt: 20.233 Fahrerinnen und Fahrer waren nicht angeschnallt, also 959 (-4,5 Prozent) weniger als im Vorjahr", resümiert Behrends. „Ich sehe aber keinen Grund hier nachzulassen. Im Gegenteil: Wir werden insbesondere auf die ordnungsgemäße Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen achten. Der Anteil der Kinder, die als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen verletzt werden, zeigt im 10-Jahres-Vergleich zwar eine abnehmende Tendenz, bewegt sich aber noch immer auf hohem Niveau mit 208 Verunglückten im Jahr 2017“, kündigt Behrends en.

Hintergrund:

TISPOL (Traffic Information System Police) wurde durch die Verkehrspolizeien Europas gegründet, um die Verkehrssicherheit und Strafverfolgung europaweit zu verbessern. Das Hauptziel von TISPOL ist die Reduzierung der Anzahl der Getöteten und Schwerverletzten auf Europas Straßen. Die ständigen Schwerpunktthemen sind unter anderem Geschwindigkeit, Sicherheitsgurt, Alkohol und Drogen und auch der gewerbliche Güter- und Personenverkehr.

Die Landespolizei kontrolliert regelmäßig das ganze Jahr über, ergänzt diese Kontrollen jedoch mehrmals im Jahr mit europaweit abgestimmten Schwerpunktwochen, zum Beispiel zu Alkohol und Drogen, Schwerlastverkehr, Gurtpflicht und Handy oder Geschwindigkeit.

 

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