Eutin – Im Rahmen einer kleinen Feierstunde überreichte der 2. stellvertretende Landrat, Manfred Jaeger, 27 Menschen aus 16 Ländern ihre Einbürgerungsurkunden. Auf Einladung des Kreises Ostholstein finden bereits seit 2009 in regelmäßigen Abständen Einbürgerungsfeiern statt, um die Integration der neuen deutschen Staatsangehörigen zu würdigen. Diese 18. Einbürgerungsfeier wurde musikalisch begleitet von Angelika Eger und Dr. Götz Ahrens von der Kreismusikschule.
Mit der Entscheidung, sich einbürgern zu lassen, hätten die Neubürgerinnen und Neubürger zum Ausdruck gebracht, dass sie sich in Deutschland wohl fühlen und hier auf Dauer leben wollen. Insbesondere freue er sich über die britischen Staatsbürger, die sich entschieden haben, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, betonte Jaeger in seiner Ansprache: „Dieser Schritt ist für Sie nicht nur ein Bekenntnis zu Deutschland, sondern zu Zentraleuropa, zu dem Sie sich zugehörig fühlen.“ In einem kurzen Exkurs in die geschichtliche Entwicklung des Bürgerbegriffs seit dem Mittelalter veranschaulichte Jaeger wie hart die Privilegien erstritten worden sind, die wir heute nahezu als selbstverständlich hinnehmen.
Die Einbürgerung sei mehr als nur ein formaler Akt. Sie sei auch ein Bekenntnis zu Deutschland als neuer Heimat und zu den hier geltenden Grundwerten unserer Verfassung und der Demokratie.
Die neuen deutschen Staatsbürger gelobten feierlich, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Mit der Einbürgerung haben sie eine Vielzahl von Rechten und Pflichten erworben, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbrieft und ausschließlich deutschen Staatsbürgern vorbehalten sind. Dazu gehörten unter anderem das aktive und passive Wahlrecht, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, das Recht auf selbständige Erwerbstätigkeit und der Schutz vor Ausweisung und Auslieferung in andere Staaten.
Im Jahr 2018 wurden bislang insgesamt 113 Personen in Ostholstein eingebürgert. Davon stammt die größte Gruppe aus Polen (12 Personen), gefolgt von Großbritannien (11 Personen), der Türkei und dem Kosovo (jeweils 9 Personen).
Hintergrund: Seit 2001 sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Einbürgerungen zuständig. Bis dahin ist die überwiegende Zahl von Einbürgerungen durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein durchgeführt worden.
Personen mit ausländischer Herkunft können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Das Staatsangehörigkeitengesetz schreibt unter anderem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und einen mehrjährigen Innlandsaufenthalt vor. Ausreichende Deutschkenntnisse und staatsbürgerliches Grundwissen sind ebenso nachzuweisen wie eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes. Eine Mehrstaatigkeit ist ausgeschlossen und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes wird gefordert. Ferner dürfen keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung bestehen.