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Auffahrunfall nach Ablenkung durch ein Navigationsgerät

Scharbeutz – Auf der A 1 hat sich am Mittwochnachmittag (21.11.) gegen 14.30 Uhr ein Auffahrunfall ereignet. Durch die Bedienung seines Navigationsgerätes abgelenkt fuhr der Fahrer eines BMW auf einen Absicherungsanhänger einer Tagesbaustelle.

Ein 28-jähriger Mann aus Hamburg befuhr die A 1 mit einem BMW 216i in Richtung Fehmarn. Zwischen den Anschlussstellen Pansdorf und Scharbeutz war eine Tagesbaustelle zur Fahrbahnerneuerung eingerichtet worden, in der die Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer durch Beschilderungen in Etappen von zunächst 120 über 100 und 80 auf 60 km/h reduziert worden war.

Trotz aller Ankündigungen und Warnhinweise war der Fahrzeugführer aus Hamburg so intensiv mit der Bedienung des Navigationsgerätes beschäftigt, dass er mit einer Geschwindigkeit von circa 80 km/h ungebremst auf den auf der rechten Fahrspur stehenden Absicherungsanhänger auffuhr.

Der 28-Jährige wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Nach Erstbehandlung vor Ort wurde er mit einem Rettungswagen in eine Lübecker Klinik gebracht. An dem BMW entstand ein Schaden von geschätzten 25.000 Euro, die Schadenshöhe an dem Absicherungsanhänger wurde auf 35.000 Euro geschätzt.

Die Unfallbearbeitung wird auf dem Polizei- Autobahn- und Bezirksrevier Scharbeutz durchgeführt. Die Ermittler des PABR möchten vor dem Hintergrund dieses Unfalls nochmals eindringlich auf den § 23 (1a) der Straßenverkehrsordnung (Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden) hinweisen. Dort steht, dass elektronische Geräte beim Führen von Fahrzeugen nur benutzt werden dürfen, wenn sie weder aufgenommen noch gehalten werden müssen und wenn entweder eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder wenn zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. Ein Verstoß gegen diese "Sonstigen Pflichten" stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet wird.

 

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