Puttgarden – Die Bundespolizei hat unter Einbeziehung von Landespolizei, Zoll und dänischen Kollegen einen Einsatz gegen grenzüberschreitende Kriminalität mit Schwerpunkt Migration durchgeführt.
Am Donnerstag, 22.11., zwischen 13 und 21 Uhr, wurden Reisende, die von der Fähre aus Dänemark kamen, durch eine aufgebaute Kontrollstelle im Fährhafen Puttgarden überrascht. Fast 70 Beamtinnen und Beamte, davon alleine 50 von der Bundespolizei, sahen sich die einreisenden Fahrzeuge, Busse und Lkws etwas genauer an und unterzogen einige davon einer intensiveren Kontrolle. Hintergrund ist die Tatsache, dass alleine in den ersten 10 Monaten 2018 die Zahl der aus Skandinavien einreisenden Migranten die Grenze von 1000 bereits deutlich überschritten hat.
Migranten, die in den Jahren 2015/2016 durch Deutschland nach Skandinavien gereist sind und dort mittlerweile ablehnende Asylbescheide erhalten, machen sich auf den Rückweg und landen wieder in Deutschland. Für die Einreise haben sie aber nicht die erforderlichen Papiere, sofern sie überhaupt Identitätspapiere mit sich führen.
Auch die international verkehrenden Züge wurden durch die Bundespolizisten bestreift, die Reisenden wurden um Vorlage ihrer Identitätspapiere gebeten. Wer keine bei sich hatte, musste die Beamten in die Diensträume im Fährhafen Puttgarden begleiten beziehungsweise erhielt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, ausgenommen Personen im Bereich der unerlaubten Migration.
Zusätzlich wurden auch zollrechtliche Kontrollen durchgeführt, hochwertige Fahrzeuge standen ebenso im Fokus der kontrollierenden Beamten. In Kleintransportern wurde nach Diebesgut gefahndet, denn auch derartige Delikte werden im Fährhafen immer wieder festgestellt.
Die Bilanz der Kontrollmaßnahmen:
– Es wurden 232 Identitätsüberprüfungen/-feststellungen durchgeführt
– 55 Lkw-Kontrollen
– 18 Kleintransporter kontrolliert
– 3 Reisebusse kontrolliert
– 4 Eurocity Züge kontrolliert
Ergebnisse:
– 5 unerlaubte Einreisen/Aufenthalte (3 Afghanistan, 2 Somalia)
– 1 unerlaubte Arbeitsaufnahme
– 1 Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz/Kennzeichenmissbrauch
– 5 Anzeigen im Bereich Straßenverkehrsordnung
– 1 Überschreiten Geschwindigkeit (80 erlaubt, mit 180 geblitzt)
– 3 Verstöße Freizügigkeitsgesetz (Grenzübertritt ohne
Identitätspapiere)
– Keinerlei zollrechtliche Verstöße
„Wir sehen uns in der Bedeutung unserer Kontrollen bestätigt, dies gilt für alle Kooperationspartner. Ein wichtiger Aspekt ist natürlich immer auch der präventive Aspekt. Wir wollen durch unsere Präsenz darauf aufmerksam machen, dass wir da sind und dass Kontrollen stattfinden. Wann, in welcher Häufigkeit und welcher Intension, ergibt sich aus unseren Lagebildern, die wir ständig auswerten, aktualisieren und nach denen wir Schwerpunktkontrollen ansetzen", erklärte Pressesprecher Gerhard Stelke von der Bundespolizeiinspektion Kiel.