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Gerichtsurteil zur Finanzierung der Fehmarnbeltquerung

Luxemburg – Das Europäische Gericht in Luxemburg hat das Finanzierungsmodell der geplanten festen Fehmarnbeltquerung in Teilen für unrechtmäßig erklärt. Kläger war die Reederei Scandlines gegen Dänemark und die EU-Kommission.

Nach Auffassung des Gerichts hat die EU-Kommission bei der Genehmigung des Finanzierungsmodells nicht ausreichend geprüft, ob die Finanzierung gegen das europäische Beihilfe-Recht verstößt.

Anlässlich der heutigen Urteilsverkündung des EU-Gerichtshofs (EuG) über die Zulässigkeit staatlicher Beihilfen für die feste Fehmarnbeltquerung, erklärt die ostholsteinische Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:

„Spätestens jetzt ist es Zeit zum Umdenken. Die FBQ stand von Anfang an in keinem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis. Im bisherigen Planungszeitraum haben sich die Kosten vervielfacht. Das gilt auch für die Hinterlandanbindung auf deutscher Seite. Mit dem Verbot staatlicher Garantien ist die Finanzierung wieder völlig offen. Rentabel ist die Querung nicht, weshalb es schwer werden dürfte, private Kreditgeber zu finden.  An dieser Stelle wird einmal mehr deutlich, wie fragwürdig die Verwendung von Steuergeldern für ein solches Prestige-Projekt ist.

Eine weitere Kostensteigerung ist übrigens schon in Sicht. Die nächste Rechnung zur Fehmarnbeltquerung wird alsbald mit dem Forderungskatalog der Region nach Berlin verschickt. Einige 100 Millionen Euro kommen hier schnell zusammen. Nachdem das Finanzierungsmodell erfolgreich zu Fall gebracht wurde muss die Bundesregierung endlich die Reißleine ziehen und Gespräche über den Ausstieg aus dem Staatsvertrag mit Dänemark aufnehmen.

Für Ostholstein ist das Urteil eine gute Nachricht. Die Bürgerinitiativen und Anrainer der geplanten Hinterlandanbindung können Hoffnung schöpfen, dass die Einschränkungen durch Lärm, Erschütterung, Zerschneidung von Umwelt und Ortschaften aufgrund der geplanten Güterzugtrasse in Ostholstein niemals Realität werden.“

 

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