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Algerier mit zwei Haftbefehlen „im Gepäck“

Oldenburg i.H. – Am Mittwochnachmittag (16.1.) führten Beamte der Bundespolizei im aus Dänemark kommenden Eurocity Kontrollen durch. Ein 32-jähriger Algerier hatte zwar keine Identitätspapiere bei sich, seine Identität konnte aber durch die in der Dienststelle der Bundespolizei durchgeführten erkennungsdienstlichen Maßnahmen geklärt werden.

Anhand der ermittelten Daten war der Mann Anfang 2016 wegen Urkundenfälschung zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt knapp 700 Euro verurteilt worden. Da er seine Rechnung nicht beglich, wurde später ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen, nun war Zahltag. Eine weitere Ausschreibung aus 2017 ergab, dass der 32-Jährige gemeinschaftlich mit anderen eine Körperverletzung im besonders schweren Fall begangen hatte. Deshalb war gegen die beteiligten Personen Untersuchungshaft angeordnet worden.

Da der Mann die 700 Euro nicht zahlen konnte, war ihm schon einmal eine Freifahrt im Dienstfahrzeug der Bundespolizei Richtung Justizvollzugsanstalt und die dortige Unterbringung für die nächsten 60 Tage sicher.

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