Eutin – Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein sind seit dem 26.1.2018 nicht mehr verpflichtet, Straßenausbaubeiträge von Anliegern zu erheben. Auch für die Stadt Eutin stellt sich die Frage, ob an diesem Finanzierungsinstrument festgehalten werden soll oder ob alternative Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen ins städtische Straßennetz vorzuziehen sind.
Der Bau-, Entwässerungs- und Feuerwehrausschuss hat deshalb beschlossen, eine Informationsveranstaltung anzubieten. Zu dieser Informationsveranstaltung am Donnerstag, 21. Februar, ab 19 Uhr im Ostholstein-Saal der Kreisverwaltung, Lübecker Straße 41 in 23701 Eutin, sind alle Interessierten herzlich eingeladen.
Der Kieler Fachanwalt für Verwaltungsrecht Professor Dr. Marcus Arndt wird über die verschiedenen Möglichkeiten der Städte und Gemeinden zur Refinanzierung ihrer öffentlichen Straßen, Wege und Plätze informieren. In dem Vortrag werden die prinzipiellen Unterschiede zwischen Steuern und Beiträgen, die Funktionsweise einmaliger Straßenausbaubeiträge, die Möglichkeiten zur Erhebung sogenannter wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und zur gänzlichen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen erläutert. Der Vortrag hat einen voraussichtlichen Umfang von etwa zwei Stunden. Im Anschluss besteht Gelegenheit zum inhaltlichen Austausch.