Scharbeutz – An einem mit Bäumen bewachsenen Hang oberhalb der Bundesstraße 76 in Scharbeutz, dem so genannten „Kammerhang", ist es erneut zu illegalen Baumfällungen gekommen.
Dem Ermittlungsdienst Umwelt- und Verbraucherschutz beim Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Scharbeutz (PABR) wurde angezeigt, dass es im Zeitraum seit Mitte März dieses Jahres zur Fällung von zehn Bäumen mit einem Durchmesser von 50 bis 80 Zentimeter auf dem so genannten Kammerhang gekommen ist.
Der „Kammerhang" gilt rechtlich als Biotop und ist damit gemäß Naturschutzgesetz besonders geschützt. Das Fällen dieser Bäume hätte beantragt und genehmigt werden müssen.
Da die Bäume nicht weiter (ofengerecht) zerkleinert und auch nicht abtransportiert worden sind, halten die Ermittler vom PABR es für wahrscheinlich, dass der Sinn darin lag, eine freiere Sicht auf die Ostsee zu erlangen. Aufgrund des wiederholten Auftretens dieser Vorfälle wird an dieser Stelle deutlich darauf hingewiesen, dass der Baumbewuchs unter anderem auch die Aufgabe hat, den Hang durch das Wurzelwerk der Bäume zu halten und ein Abrutschen des Hangs auf die Fahrbahn zu verhindern. Das Entfernen von Bäumen kann sich, wie in der Vergangenheit dort bereits geschehen, negativ auf die Stabilität des Hanges auswirken und birgt somit Gefahren für Mensch und Natur.
Vonseiten der Ermittler des PABR wurden Ermittlungen wegen Sachbeschädigung und wegen verschiedener Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet.
Hinweise, die zur Aufklärung des beschriebenen Sachverhalts beitragen können, werden beim PABR Scharbeutz unter 04524-7077- 0 entgegengenommen.