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Neukalkulation der Tourismusabgabe

Eutin – Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat den bisherigen Begriff der Fremdenverkehrsabgabe durch den der Tourismusabgabe abgelöst, denn von „Fremdenverkehr" spricht heute eigentlich keiner mehr. Die Stadt Eutin hat die KUBUS Kommunalberatung und Service-GmbH mit der Neukalkulation beauftragt. Bei der öffentlichen Veranstaltung am 13. Mai ab 18.30 Uhr im Ostholstein-Saal des Kreishauses, Lübecker Straße 41 wird das neue Verfahren vorgestellt, erläutert und im Anschluss diskutiert. Sie sind herzlich eingeladen, sich zu informieren.

 

 

Mit der Tourismusabgabe erhalten die Kommunen wie bisher die Möglichkeit, für die Aufwendungen im Rahmen ihrer Tourismusaufgaben, insbesondere der Ausbau der touristischen Infrastruktur und deren Vermarktung, eine Abgabe von den Unternehmen zu erheben und zweckgebunden zu verwenden.

 

Die Tourismusabgabe ist eine gerechte Alternative zur so genannten Bettensteuer, durch die die Beherbergungsbetriebe einseitig belastet werden. Die Tourismusabgabe hingegen verteilt die Belastungen besser: Wer vom Tourismus profitiert, zahlt seinen Anteil. Der Vorteil der Tourismusabgabe besteht also darin, dass sich viele Branchen im Sinne einer Solidargemeinschaft entsprechend ihres wirtschaftlichen Nutzens beteiligen und somit der Einzelne deutlich geringer belastet wird.

 

Die Stadt Eutin ist durch das Gemeindeprüfungsamt Ostholstein aktuell angehalten, eine Neukalkulation der Tourismusabgabe vorzunehmen und eine neue Abgabensatzung zu erarbeiten.

Bisher wurde bei der Verteilung der Abgabe der so genannte Realgrößenmaßstab angesetzt. Es wird im Allgemeinen jedoch die Auffassung vertreten, dass ein umsatzbezogener Maßstab eine größere Rechtssicherheit und eine höhere Abgabengerechtigkeit bedeutet. Der Hauptausschuss der Stadt Eutin hat daher am 12.3.19 einen Grundlagenbeschluss gefasst, im Rahmen der neu zu erarbeitenden Satzung zukünftig einen umsatzorientierten Abgabemaßstab anzuwenden. Diese soll zum 1.1.2020 ihre Gültigkeit erlangen.

 

Die abgabepflichtigen Unternehmen werden in verschiedene Vorteilsstufen eingeteilt. Was diese Umstellung im Einzelnen für die Unternehmen in Eutin bedeutet, möchten wir in einer öffentlichen Informationsveranstaltung erläutern. Dazu lädt die Stadt Eutin alle interessierten Unternehmer im Eutiner Stadtgebiet sehr herzlich ein.

 

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