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Wenn der Nachwuchs krank ist

Lübeck – Noch immer übernehmen in Lübeck mehr Mütter als Väter die Pflege ihres erkrankten Kindes. Nach einer aktuellen Auswertung der AOK NordWest erhielten im vergangenen Jahr 636 Mütter Kinderpflege-Krankengeld. Deren Anteil liegt damit bei rund 79 Prozent aller Fälle. Dagegen übernahm etwa jeder fünfte Vater die Pflege des Kindes.

 

 

Insgesamt reichten 2018 804 Versicherte einen Antrag für das Kinderpflege-Krankengeld ein. Im Durchschnitt blieb ein Elternteil pro Krankheitsfall 2 Tage zu Hause. „Wenn Kinder plötzlich krank sind und zu Hause betreut werden müssen, können viele berufstätige Eltern nicht zur Arbeit gehen. In diesen Fällen springen die gesetzlichen Krankenkassen finanziell ein, wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leistet“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.

 

 

Die Krankengeldfälle bei Erkrankung eines Kindes stiegen bei der AOK NordWest in den vergangenen Jahren kontinuierlich an: So erhöhte sich die Zahl der Fälle in Lübeck in 2018 im Vergleich zum Vorjahr (764) um etwa 5 Prozent. Allein im vergangenen Jahr zahlte die AOK in Lübeck dafür rund 87.000 Euro an ihre Versicherten. Das ist eine Steigerung zum Vorjahr um etwa 5 Prozent.

 

 

Die Pflege eines erkrankten Kindes ist ein triftiger Grund für den Arbeitnehmer, der Arbeit fernzubleiben. Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeiter von der Arbeit freistellen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. „Um den Verdienstausfall auszugleichen, unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen berufstätige Eltern dann mit dem so genannten Kinderpflege-Krankengeld“, erklärt Reinhard Wunsch. Jeder Elternteil kann für jedes Kind unter zwölf Jahren bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr Kinderpflege-Krankengeld in Anspruch nehmen, Alleinerziehende bis zu 20 Arbeitstage. Gehören mehrere Kinder unter zwölf Jahren zur Familie, ist die Zahl der Freistellungstage auf insgesamt 25, für Alleinerziehende auf maximal 50 Arbeitstage pro Jahr begrenzt. Voraussetzung ist, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind pflegen kann. Außerdem muss der Arzt bescheinigen, dass das Kind betreut werden muss.

 

Weitere Infos auch im Netz unter aok.de/nw Rubrik ‚Familie‘.

 

 

 

 

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