Heiligenhafen – In der Nacht auf Donnerstag (25.7.) kam einer Funkwagenbesatzung der Polizei in der Postlandstraße in Heiligenhafen gegen 20.15 Uhr ein auffällig zügig geführter Rollerfahrer entgegen. Die Beamten beschlossen, Fahrer und Fahrzeug zu kontrollieren.
Als der Fahrer dies bemerkte, versuchte er, sich der Kontrolle zu entziehen. Er beschleunigte sein Fahrzeug so stark, dass es dem Fahrer des Funkwagens schwerfiel, ihn nicht aus den Augen zu verlieren. Selbst von Blaulicht, Martinshorn und Außenlautsprecherdurchsagen ließ sich der Flüchtige nicht nachhaltig beeindrucken, er raste durch den Ort und versuchte, zu entkommen. Die Verfolgungsfahrt führte durch die Weidestraße, die Schulstraße, Gärtnerstraße, Am Wachtelberg, Stettiner Straße, Lerchenstraße, Postlandstraße bis zur Einfahrt in ein Kleingartengelände gegenüber der Einmündung „Am Kalkofen", wo der Rollerfahrer zu Fall kam und zu Fuß weiter zu flüchten versuchte.
Im Verlaufe der Verfolgungsfahrt hatte der Rollerfahrer einem vorfahrtsberechtigten, aus der Schulstraße kommenden Pkw die Vorfahrt genommen und ist in der Postlandstraße mit hoher Geschwindigkeit und minimalem Abstand an einem die Straße überquerenden Hundespaziergänger vorbeigerast.
Doch auch das Entkommen zu Fuß sollte dem Flüchtigen nicht gelingen – der 25-jährige Ostholsteiner wurde schon an der zweiten Hecke, die er zu überspringen versuchte, von dem Beamten eingeholt, ergriffen und zu Boden gebracht.
Der zunächst noch unbekannte Grund für die Flucht war dann schnell ermittelt: Der Roller war nicht zugelassen und nicht versichert (das angebrachte Versicherungskennzeichen war aus dem Jahr 2013), dafür war die Drosselung entfernt. Der Fahrer besaß nicht die erforderliche Fahrerlaubnis und war alkoholisiert: Ein Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 0,72 Promille. Dies hatte die Entnahme einer Blutprobe in einem nahegelegenen Krankenhaus zur Folge, der Motorroller wurde sichergestellt.
Vonseiten des Polizeireviers Heiligenhafen wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet – unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke, Führen eines Kraftfahrzeugs ohne die erforderliche Erlaubnis, wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen Urkundenfälschung .