Kiel – Die Polizeidirektion Kiel wird mit Unterstützungskräften aus dem gesamten Land Schleswig-Holstein sowie dem Bundesgebiet die Sicherheit zum Tag der Deutschen Einheit gewährleisten. Aus polizeilicher Sicht ist insbesondere auf die sichere An- und Abreise und den sicheren Aufenthalt auf den Veranstaltungsflächen sowie auf Verkehrsbeeinträchtigungen, Sperrbereiche und das Drohnenverbot hinzuweisen.
Der Leiter der Polizeidirektion Kiel, LPD Jürgen Funk, zum Polizeieinsatz: „Wir gehen von einem friedlichen Volksfest und störungsfreien Protokollveranstaltungen aus. Um dies polizeilich zu gewährleisten, bereiten wir einen umfangreichen Einsatz vor. Die Einsatzmaßnahmen rund um den Tag der Deutschen Einheit stellen den größten Polizeieinsatz in Kiel in diesem Jahr dar. Wir werden dabei auch von Polizeikräften aus anderen Bundesländern und von der Bundespolizei unterstützt."
Sichere An- und Abreise
Ähnlich wie zur Kieler Woche wird es am 2.10. und 3.10. in der Innenstadt eng. In einer Mitteilung der Landespolizei heißt es dazu: „Wir bitten die Besucherinnen und Besucher die am 3.10. kostenfreien ÖPNV-Angebote beziehungsweise P+R-Möglichkeiten zu nutzen. Durch den Veranstalter wird auch die Verkehrsinfo-App NUNAV genutzt. Tipps zur Anreise finden sich im Programmheft der Staatskanzlei ab Seite 90 unter www.mut-verbindet.de Die Bundespolizei sorgt für sichere Bahnreisen zum Bürgerfest, natürlich in enger Kooperation mit den Sicherheitspartnern. Wir rechnen mit vollen Zügen im Regionalverkehr von und nach Kiel, sagt LPD Jürgen Kepura, Einsatzleiter der Bundespolizei. Er rät dazu, Hektik und Gedränge in Zügen und auf Bahnsteigen zu meiden. „Umsicht, Aufmerksamkeit und Gelassenheit machen das Reisen entspannter und sorgen auch für Sicherheit im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr."
Sicherer Aufenthalt
Auch zum Tag der Deutschen Einheit gilt selbstverständlich, dass Waffen und andere gefährliche Gegenstände nichts auf einem Volksfest zu suchen haben. Das gilt bereits auf dem Weg dorthin, einschließlich der Anreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Polizei wird bei den Veranstaltungen Präsenz zeigen, um friedliche und störungsfreie Feierlichkeiten zu gewährleisten und für hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger schnell erreichbar zu sein. Wer polizeiliche Hilfe braucht, erhält diese über den Notruf 110 und bei den eingesetzten Polizistinnen und Polizisten vor Ort. Außerdem werden mobile Wachen an der Kiellinie (Reventloubrücke) sowie am Kleinen Kiel (ABK-Häuschen) aufgestellt.
Verkehrsbeeinträchtigungen und Sperrbereiche
Um die protokollarischen Veranstaltungsorte Schifffahrtsmuseum, St. Nikolai-Kirche und Sparkassenarena werden Sicherheitsbereiche eingerichtet, die verkehrsfrei gehalten und abgesperrt werden. Die Einrichtung dieser Sicherheitsbereiche beginnt in der Nacht vom 2. auf den 3.10. und wird nur so lange wie nötig aufrechterhalten werden. Für Anwohner in dem betroffenen Bereich wird selbstverständlich der Zugang zu ihren Wohnungen beziehungsweise das Verlassen der Wohnungen möglich sein. Wir bitten zur einfacheren Abwicklung vor Ort um das Mitführen eines Ausweisdokumentes mit Adressangabe. Die Beeinträchtigung der Bürgerinnen und Bürger durch polizeiliche Sicherheitsmaßnahmen werden wir auf das absolut notwendige Maß beschränken, bitten für die Einschränkungen aber zugleich um Verständnis.
Auch in den Bereichen Düsternbrooker Weg und Kiellinie muss mit Verkehrsbeeinträchtigungen gerechnet werden. Zu allen Einschränkungen sind bereits auf der Internetseite www.mut-verbindet.de (Reiter `Anwohner`) umfangreiche Informationen veröffentlicht worden. Außerdem hat die Staatskanzlei ein Bürgertelefon unter 0431 – 988 8444 eingerichtet
Der Polizei liegen Anmeldungen für mehrere Demonstrationen vor, die am 3.10. stattfinden sollen. Aufgrund dieser Demonstrationen ist mit weiteren temporären Verkehrsbeeinträchtigungen in der Innenstadt zu rechnen.
Für den Bootsverkehr auf der Kieler Förde wird es Beschränkungen in den Abendstunden des 2.10. und des 3.10. geben. Dazu hat die Hafenbehörde hier zwei Bekanntmachungen mit allen Details veröffentlicht: https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/ortsrecht_bekanntmachungen/bekanntmachungen.php
Drohnenverbot und Flugbeschränkung
Es besteht ohnehin ein generelles Flugverbot für Drohnen über Menschenansammlungen, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, den Verfassungsorganen, Bundes- und Landesbehörden und weiteren. Am 2.10. und 3.10. gilt im Stadtgebiet Kiel darüber hinaus auch ein Mitführverbot für Drohnen. Am 3.10. gilt zudem eine Flugbeschränkung über fast dem gesamten Stadtgebiet. Allen, außer den Sicherheitsbehörden, ist es dann verboten, mit Flugzeugen, Hubschraubern, Flugmodellen oder Drohnen zu fliegen. Davon ist auch der Flugplatz Holtenau betroffen. Verstöße gegen die Flugbeschränkung sind strafbar. Besondere Informationen für Luftfahrzeugführer sind bereits veröffentlicht worden. Am 2.10 und 3.10. werden Polizeihubschrauber und eine Polizei-Drohne zum Einsatz kommen.
Aktuelle Sicherheitshinweise wird es am 2.10. und 3.10. auch über die Twitterkanäle von Landespolizei (@SH_Polizei) und Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt (@bpol_kueste) geben.